- Windowdressing
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Unter Windowdressing werden geschäftliche Maßnahmen vor allem Institutioneller Anleger verstanden, die kurze Zeit vor dem Abschlussstichtag ausschließlich der optischen Gestaltung des Bilanzbildes dienen sollen und nicht der dauerhaften Verbesserung der Bilanzstruktur. Anders als bei den traditionellen Maßnahmen der Bilanzpolitik handelt es sich um Maßnahmen im Grenzbereich des Zulässigen.
Während Bilanztricks und Bilanzkosmetik früher tendenziell eher angewandt wurden, um das Ergebnis schlechtzurechnen und dadurch Steuern zu sparen, so führen seit Mitte der 1990-er Jahre die Vorgaben des Shareholder Value dazu, die Bilanzen zu schönen um stetige Gewinnsteigerungen präsentieren zu können. [1]
Der Ausdruck des Windowdressing steht als Metapher für ein Fenster mit hässlichem Ausblick, von dem durch eine verzierende Gardine abgelenkt werden soll, um so ein freundlicheres Bild zu erzeugen. Der deutsche Ausdruck Bilanzkosmetik ist damit vergleichbar.
Beispiele
- Die mangelnde Liquidität eines Unternehmens kann dadurch verschleiert werden, dass Vermögensgegenstände kurz vor dem Bilanzstichtag veräußert werden, aber mit der Verpflichtung, sie wieder zurückzukaufen, beispielsweise Wertpapierpensionsgeschäfte. Diese Maßnahmen werden in der Regel als zulässige Liquiditätsbeschaffung angesehen.
- Wertpapierfonds kaufen kurz vor dem Stichtag börsennotierte Aktien, die schon im Fonds enthalten sind. Hierdurch steigen die Kurse dieser Aktien und damit der "Wert" des Fonds. Eine solche Maßnahme ist insbesondere dann unzulässig, wenn sie der im Emissionsprospekt beschriebenen Anlagestrategie nicht entspricht.
- Wenn Investmentfonds kurz vor Ultimo die Gewinner-Aktien des Jahres dem Portfolio hinzufügen, entsteht der Eindruck, dass die Fondsmanager im ganzen Jahr das richtige Gespür für erfolgreiche Aktien hatten.
Weblinks
Einzelnachweise
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