Witwensplitting

Witwensplitting

Das Gnadensplitting (§ 32a Abs. 6 EStG), auch Witwensplitting genannt, ist eine besondere Ausprägung der Einzelveranlagung. Beim Gnadensplitting kommt die Splittingtabelle für verwitwete Steuerpflichtige weiter zur Anwendung, obwohl ein Ehegatte verstorben ist. Das Gnadensplitting gilt für das auf das Todesjahr folgende Jahr. Für das Todesjahr selbst sind die Voraussetzungen des Ehegattensplittings ohnehin erfüllt. Im Ergebnis bewirkt das Gnadensplitting, dass auch im Folgejahr nach dem Todesjahr der niedrigere Steuertarif der Zusammenveranlagung zur Anwendung kommt.

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  • Gnadensplitting — Das Gnadensplitting (§ 32a EStG), auch Witwensplitting genannt, ist eine besondere Ausprägung der Einzelveranlagung. Verwitwete Steuerpflichtige werden in dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, nach der… …   Deutsch Wikipedia

  • Splitting — (englisch für teilen oder spalten) bezeichnet: im Familienrecht Realteilung Quasisplitting erweitertes Splitting im Steuerrecht Ehegattensplitting Familiensplitting Gnaden oder Witwensplitting Steuersplitting I (1957), Steuersplitting II (1964)… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuersplitting — Steuersplittung bezeichnet Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Steuersplitting I, Einführung des Ehegattensplittings im Jahre 1958 Steuersplitting II, Nichtigkeit von Teilen der Einkommensteuergesetze 1951, 1953, 1955 und 1958… …   Deutsch Wikipedia

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