- Witwensplitting
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Das Gnadensplitting (§ 32a Abs. 6 EStG), auch Witwensplitting genannt, ist eine besondere Ausprägung der Einzelveranlagung. Beim Gnadensplitting kommt die Splittingtabelle für verwitwete Steuerpflichtige weiter zur Anwendung, obwohl ein Ehegatte verstorben ist. Das Gnadensplitting gilt für das auf das Todesjahr folgende Jahr. Für das Todesjahr selbst sind die Voraussetzungen des Ehegattensplittings ohnehin erfüllt. Im Ergebnis bewirkt das Gnadensplitting, dass auch im Folgejahr nach dem Todesjahr der niedrigere Steuertarif der Zusammenveranlagung zur Anwendung kommt.
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