- Steuersplitting
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Steuersplittung bezeichnet Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts:
- Steuersplitting I, Einführung des Ehegattensplittings im Jahre 1958
- Steuersplitting II, Nichtigkeit von Teilen der Einkommensteuergesetze 1951, 1953, 1955 und 1958
- Steuersplitting III, Bestätigung des Ehegattensplitting als verfassungsgemäß und kompensatorisch unerlässlich
Siehe auch:- Ehegattensplitting
- Familiensplitting
- Splitting (Begriffsklärung)
- Realsplitting
- Quasisplitting
- Witwensplitting
- Familienleistungsausgleich
- Zusammenveranlagung
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