- Wohnungsnotfall
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Unter einem Wohnungsnotfall versteht man in Anlehnung an den Deutschen Städtetag Haushalte, die aktuell von Wohnungsnot betroffen sind, denen unmittelbar solche droht oder die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.
"Aktuell von Wohnungsnot betroffen" sind Personen, die
- akut obdachlos sind oder
- wegen unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsbehördlich untergebracht sind
"Unmittelbar von Wohnungsnot bedroht" sind Personen,
- gegen die ein noch nicht vollstreckter Räumungstitel vorliegt
- gegen die eine Räumungsklage vorliegt
- denen die Wohnung gekündigt worden ist oder
- deren Entlassung aus einem Heim, einer Anstalt bevorsteht
"Unzumutbare Wohnverhältnisse" liegen vor bei
- unzumutbaren oder besonders beengten Wohnverhältnissen
- untragbar hohen Mieten oder
- eskalierten Konflikten im Zusammenleben.
Wohnungsnotfälle treten oftmals zusammen mit Arbeitslosigkeit, Suchterkrankungen oder psychischer Erkrankungen auf.
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