- ZMP GmbH
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Die ZMP Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH war eine Gesellschaft zur Unterstützung der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Ebenso wie die CMA war die ZMP eine der beiden Durchführungsorganisationen des Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds). Während sich die CMA hauptsächlich mit Marketing und Werbung für deutsche Agrarprodukte befasste, war die zentrale Aufgabe der ZMP die Sicherung der Markttransparenz für alle am Agrarmarkt Beteiligten. Die gedruckten Marktberichte sowie die Onlinedienste informierten aus verschiedenen Bereichen der Agrarwirtschaft. Sie lieferten Hintergrundberichte, Analysen und Prognosen zur Beurteilung des Marktgeschehens in Deutschland und der Welt.
Inhaltsverzeichnis
Zielgruppen
- landwirtschaftliche Erzeuger und deren Zusammenschlüsse
- Unternehmen der Ernährungsindustrie
- Distributeure, Groß- und Einzelhandel
- Eigenständige Handwerksbetriebe
- Groß- und Endverbraucher
- Multiplikatoren
Finanzierung
Die ZMP erhielt finanzielle Zuwendungen seitens des Absatzfonds sowie des Holzabsatzfonds und der Bundesländer. Aus dem Vertrieb eigener Produkte wurden zusätzliche Einnahmen erzielt. Mit Urteil vom Urteil vom 3. Februar 2009 – 2 BvL 54/06 – wurde durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelungen des Absatzfondsgesetzes seit dem 1. Juli 2002 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind.[1] Damit war die Finanzierung der ZMP nicht mehr gesichert, eine Insolvenz der ZMP wurde eingeleitet.[2] Mit 30. April 2009 wurde die Geschäftstätigkeit der ZMP GmbH aus obigen Gründen eingestellt.
Geschichte
- 1950: Gründung als Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Landwirtschaft
- 1972: Berufung als Durchführungsgesellschaft des Absatzfonds, um die Markttransparenz gemäß Absatzfondsgesetz zu verbessern
- 1990: Übernahme von Aufgaben im Auftrag des Holzabsatzfonds
Daten und Fakten
- Mitarbeiter: ca. 140
- Standort: Bonn
- Rechtsform: GmbH
- Rechtsgrundlage: Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (Absatzfondsgesetz).
Liquidation der ZMP
Am 3. Februar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Beitragsveranlagung nach dem Absatzfondsgesetz als unzulässige Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit dieser Entscheidung fällt auch der rechtliche Rahmen, aufgrund dessen der Absatzfonds die ZMP mit Durchführung von Maßnahmen zur Marktbeobachtung und -berichterstattung beauftragt hat. Die ab sofort fehlende finanzielle Zuwendung war wichtigster Bestandteil des Etats der ZMP. Die Gesellschafter der ZMP Zentrale Markt- und Preisberichtstelle GmbH haben daraufhin am 25. Februar 2009 beschlossen, dass das Unternehmen ZMP in eine geordnete Liquidation geht. Als Liquidatoren wurden Herr Ralf Goessler, bisheriger Geschäftsführer der ZMP, und Alfons Schnabel, Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, eingesetzt.
Die ZMP hat ihre Betriebstätigkeit am 30. April 2009 beendet.
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 3. Februar 2009
- ↑ Die ZMP hat ihre Betriebstätigkeit beendet, 2. Juni 2009
Weblinks
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