Zahlungsort

Zahlungsort

Zahlungsort ist ein Begriff aus der Finanz- und Warenwirtschaft. Der Zahlungsort wird dabei im Regelwerk von Verträgen zusammen mit dem Leistungsort festgelegt. Zahlungsort und Leistungsort weichen oftmals voneinander ab. In Deutschland ist der Leistungsort in §269 BGB geregelt, der Zahlungsort in §270 BGB.

Bei Finanzgeschäften unterscheidet man grundsätzlich Leistungsort und Zahlungsort, wobei der Leistungsort der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners ist. Jedoch hat der Schuldner den Finanztransfer auf seine Kosten und seine Gefahr dem Gläubiger an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu übermitteln. Der Schuldner muss also noch einmal zahlen, wenn zum Beispiel die zu übermittelnde Zahlung unterwegs verloren geht.

Der Schuldner trägt jedoch nicht die Verzögerungsgefahr, denn für die Pünktlichkeit der Zahlung ist entscheidend, dass der Schuldner rechtzeitig am Leistungsort die Zahlung geleistet hat. Finanzschulden sind daher grundsätzlich Schickschulden. Eine qualifizierte Schickschuld schließt die Rücksendung nach Ausübung des verbraucherschützenden Widerrufsrechts (§355 BGB) ein.

Im Rahmen gesetzlicher Regelungen kann von diesem Verfahren - auf vertraglicher Basis - abgewichen werden, was allerdings äußerst selten vorkommt.

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