- Zehnthof
-
Während Kirchen oder Stifte ursprünglich selbst den Zehnt von den einzelnen Bauern einzogen (und damit häufig einen Decimator (Zehentner) beauftragten), wurde dies später teilweise an „Zehntpächter“ übertragen, die den „Zehnthof/Zehenthof“ innehatten. Die Bauern mussten ihre Abgaben dann beim Zehnthof abliefern, bzw. der Zehnt wurde vom Pächter des Zehenthofes zusammengetragen. Die abgelieferten Naturalien wurden dann zusammen mit den am Hof selbst erzeugten Produkten weiterverarbeitet.
Die Pacht betrug zum Beispiel beim Zehnthof Sinzig die Hälfte des Ertrages des Hofes. Außerdem war der Pächter für den Bau und die Reparatur des Hofes verantwortlich[1].
Andere Höfe des Namens Zehnthof gab es in Oberbayern, in den Gemeinden Peterskirchen und Oberneukirchen[2], im 17. Jahrhundert im Elsass, Kanton Kaysersberg, in den Gemeinden Sigolsheim, Ammerschweier und Reichenweier (Riquewihr)[3], im Kanton Rappoltsweiler, Gemeinde Hunaweier (Hunawihr)[4] und im Kanton Ensisheim, bei dem abgegangenen Ort Machtolsheim[5], im Rheinland im Landkreis Düsseldorf in der Landgemeinde Meiersberg[6] sowie im damaligen Landkreis Aachen in den Landgemeinden Richterich[7] und Haaren.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Informationen zum Zehnthof in Sinzig
- ↑ Statist. Ortslex. des Königsr. Bayern, 3. Aufl. (1896), Ed. V. Grübel, Druck E. Brügel & Sohn, Ansbach, S. 813
- ↑ Das Reichsland Elsass-Lothr., Bd. 2 u. 3, 1. Aufl. (1901-03), Stat. Bur. d. Minist. f. Elsass-Lothr., Verlag H. Mündel, Strassburg, S. 1238
- ↑ Das Reichsland Elsass-Lothr., Bd. 2 u. 3, 1. Aufl. (1901-03), Stat. Bur. d. Minist. f. Elsass-Lothr., Verlag H. Mündel, Strassburg, S. 470
- ↑ Das Reichsland Elsass-Lothr., Bd. 2 u. 3, 1. Aufl. (1901-03), Stat. Bur. d. Minist. f. Elsass-Lothr., Verlag H. Mündel, Strassburg, S. 610
- ↑ Gemeinde-Lexikon Preußen, Bd. XII (Prov. Rheinland), Volkszähl. 2. Dez. 1895, Verlag d. Königl. Statist. Bureaus, Berlin (1897), S. 85
- ↑ Gemeinde-Lexikon Preußen, Bd. XII (Prov. Rheinland), Volkszähl. 2. Dez. 1895, Verlag d. Königl. Statist. Bureaus, Berlin (1897), S. 220
Kategorien:- Recht (Mittelalter)
- Steuerrechtsgeschichte
Wikimedia Foundation.