- Benedictus Deus
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Nach den Anfangsworten Benedictus Deus (lat. Gott der Gepriesene) wird eine Bulle des Papstes Benedikt XII. von 1336 zitiert, in der die bis heute im Wesentlichen gültige Definition der katholischen Lehre über die visio beatifica, die Gottesschau der Seelen nach dem Tode, definiert wurde.
Die Bulle gilt als ex cathedra erlassen, mithin als irreversible Lehre (vgl. Unfehlbarkeit). Der Papst klärte mit dieser Entscheidung eine Lehrunsicherheit, die sein Vorgänger Johannes XXII. ausgelöst hatte, indem dieser eine ältere (und durch die Bulle als überholt festgestellte) Vorstellung in einigen Predigten bekundete. Auf dem Sterbebett leistete dieser Papst nach dem Zeugnis seines Nachfolgers hingegen einen Widerruf. Johannes XXII. bevorzugte die Deutung, dass die Seelen der Verstorbenen bis zur Wiederkunft Christi unter dem Altare (der Menschheit Jesu) ruhen. Benedictus Deus hingegen legte fest, dass die Seelen der in der Gnade Christi gestorbenen Menschen sofort der beseligenden Anschauung Gottes teilhaftig sind. Sofern zur Reinigung der von den zeitlichen Sündenfolgen noch das Fegefeuer zu durchmessen sei, bedeutete diese Anschauung zunächst noch eine Art Leidenszeit.
Nur die außerhalb der Gnade Christi, etwa durch eine nicht bereute Todsünde, verharrenden Seelen seien der Verdammnis überantwortet. Eine Quantifizierung der mit der Höllenstrafe belasteten Fälle fehlt hier, wie in der katholischen Lehre überhaupt.
Quelle
Enchiridion Symbolorum, Heinrich Denzinger - Peter Hünermann (Hg.), 40. Aufl. Freiburg i.Br. 2005
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