- Zentralbankrat
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Der Zentralbankrat war das oberste Organ der Deutschen Bundesbank. Zu seinen Aufgaben zählten die Kredit-, Währungs- und Geschäftspolitik. Der Rat bestand aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, sowie Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken. Mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 30. April 2002 wurde der Zentralbankrat abgeschafft, nachdem er bereits 1999 nach Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion seine zentralen Aufgaben verloren hatte.
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