Bundeszentralbank

Bundeszentralbank

50.1338888888898.65972222222227Koordinaten: 50° 8′ 2″ N, 8° 39′ 35″ O

Miquel-Anlage, „Vorgarten“ der Bundesbank
Blick auf die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main (vom Maintower aus)
Haupteingang der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm-Epstein-Straße


Die Deutsche Bundesbank ist, als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine mittelbare öffentliche Verwaltung. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Geschichte der Deutschen Bundesbank ist eng mit der Währungsgeschichte Deutschlands nach Ende des Zweiten Weltkriegs verbunden. Angesichts der völligen Zerrüttung der deutschen Währung nach dem Krieg wurde eine Währungsreform erforderlich. Dabei trat in den westlichen Besatzungszonen einschließlich West-Berlins am 21. Juni 1948 die Deutsche Mark an die Stelle der praktisch wertlosen Reichsmark. Die Währungsreform basierte auf Gesetzen der alliierten Militärregierung. Zur Vorbereitung errichteten die Westmächte in ihren Besatzungszonen ein neues, zweistufiges Zentralbanksystem, das in seinem streng föderativen Aufbau das Federal Reserve System der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum Vorbild hatte. Es bestand aus den rechtlich selbständigen Landeszentralbanken in den einzelnen Ländern der westlichen Besatzungszonen und der am 1. März 1948 gegründeten Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main. Die Landeszentralbanken fungierten in ihren Bereichen als Zentralbanken. Die Bank deutscher Länder, deren Grundkapital bei den Landeszentralbanken lag, war für die Notenausgabe, die Koordinierung der Politik und für bestimmte zentrale Aufgaben – darunter auch die Devisenbewirtschaftung – zuständig. Oberstes Organ des zweistufigen Zentralbanksystems war der bei der Bank deutscher Länder eingerichtete Zentralbankrat. Er bestand aus seinem Präsidenten, den Präsidenten der Landeszentralbanken und dem Präsidenten des Direktoriums der Bank deutscher Länder. Der Zentralbankrat bestimmte insbesondere die Diskontpolitik und die neu eingeführte Mindestreservepolitik. Er stellte ferner Richtlinien für die Offenmarktpolitik und die Kreditvergabe auf.

Nach den schlechten Erfahrungen mit einer an Weisungen der Regierung gebundenen Notenbank setzte sich in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg das Prinzip einer unabhängigen Zentralbank durch. Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen politischen Stellen, auch von der ab September 1949 tätig werdenden Bundesregierung. Ihre Autonomie gegenüber den Alliierten erlangte sie 1951.

Durch Art. 88 des am 24. Mai 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes wurde der Bund verpflichtet, eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank zu errichten und damit das bis dahin geltende Besatzungsrecht durch deutsches Recht abzulösen. Diesem Auftrag kam der Gesetzgeber 1957 nach. Mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26. Juli 1957 wurde der zweistufige Aufbau des Zentralbanksystems beseitigt. Die Zuständigkeiten wurden der neu gegründeten Deutschen Bundesbank übertragen. Dafür wurden die Landeszentralbanken einschließlich der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder verschmolzen. Die Landeszentralbanken waren nun rechtlich nicht mehr selbstständige Notenbanken, sondern wurden als Hauptverwaltungen Teil der Bundesbank. Sie behielten jedoch den Namen Landeszentralbank bei.

Als oberstes Entscheidungsorgan der Deutschen Bundesbank fungierte weiterhin der Zentralbankrat. Dieser setzte sich nunmehr aus den Präsidenten der Landeszentralbanken und einem in Frankfurt am Main ansässigen Direktorium zusammen. Der Zentralbankrat entschied über die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank und stellte Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung auf. Als zentrales Exekutivorgan der Deutschen Bundesbank war das Direktorium für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats verantwortlich. Das Direktorium leitete und verwaltete die Bank und war insbesondere für Geschäfte mit dem Bund und seinen Sondervermögen, für Geschäfte mit im gesamten Bundesgebiet operierenden Kreditinstituten, für Devisengeschäfte und Geschäfte im Verkehr mit dem Ausland sowie für Geschäfte am offenen Markt zuständig. Das Direktorium bestand aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank und bis zu sechs weiteren Mitgliedern.

Die Landeszentralbanken führten die in ihren Bereich fallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten in eigener Verantwortung durch. Das Bundesbankgesetz wies ihnen ausdrücklich Geschäfte mit öffentlichen Stellen und Verwaltungen sowie mit Kreditinstituten ihres Bereiches zu. Den Landeszentralbanken waren darüber hinaus die Zweiganstalten (heute Filialen) unterstellt. Die Leitung oblag einem Vorstand, der in der Regel aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Landeszentralbank bestand.

Mit dem am 1. Juli 1990 in Kraft getretenen Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten. Gleichzeitig ging die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik im erweiterten Geltungsbereich der D-Mark auf die Deutsche Bundesbank über. Dazu wurde in Umsetzung des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 die Vorläufige Verwaltungsstelle in Berlin errichtet, die über die staatliche Vereinigung am 3. Oktober 1990 hinaus noch bis zum 31. Oktober 1992 tätig war. Die Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank wurde über eine Novellierung des Bundesbankgesetzes an die veränderten Gegebenheiten aufgrund der deutschen Wiedervereinigung angepasst und zugleich gestrafft. Aus den ehemals elf Landeszentralbanken und der Vorläufigen Verwaltungsstelle in Berlin wurden neun Landeszentralbanken mit wirtschaftlich annähernd gleich großen Hauptverwaltungsbereichen geschaffen.

Mit dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurden die Grundlagen für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion gelegt. Die nationalen Verantwortlichkeiten für die Geldpolitik wurden auf die Gemeinschaftsebene an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Staaten, übertragen. Das Bundesbankgesetz wurde im Hinblick auf die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion letztmalig im Jahre 2002 mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 30. April 2002 grundlegend novelliert und gab der Bank ihre heutige organisatorische Verfassung.

Organe bis 2002

Nachdem 1999 die Währungshoheit auf die Europäische Zentralbank (EZB) überging, wurde 2002 die Organisationsstruktur der Bundesbank geändert. Bis dato hatte die Bundesbank drei Organe zu ihrer Steuerung. Der Zentralbankrat war das oberste Organ der Bundesbank. Er setzte sich zusammen aus:

  • Dem Direktorium, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsident und sechs weiteren Mitgliedern des Direktoriums bestand. Diese acht Personen wurden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
  • Den neun Präsidenten der Landeszentralbanken. Diese wurden vom Bundesrat vorgeschlagen.

Das Direktorium war das geschäftsführende Organ der Bundesbank, während alle währungspolitischen Beschlüsse im Zentralbankrat gefällt wurden.

Die Bundesbank heute

Die Deutsche Bundesbank besteht jedoch weiter. Ihre neuen Aufgaben wurden mit dem 7. Gesetz zur Änderung des „Gesetzes über die Deutsche Bundesbank“ vom 30. April 2002 neu festgelegt.

Aufgaben

Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank sind im § 3 des Bundesbankgesetzes definiert. Dort heißt es: „Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisniveaustabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei.“

Aus dem Bundesbankgesetz und der EZB-Satzung leiten sich vier Tätigkeitsfelder der Bundesbank ab, die sie meist zusammen mit der EZB bearbeitet.

Die Deutsche Bundesbank unterstützt im Finanzplanungsrat die Koordination zwischen Haushaltsplanung und mehrjähriger Finanzplanung der Gebietskörperschaften.

Die Bundesbank als Notenbank

Die Bundesbank versorgt als Notenbank die Wirtschaft mit Bargeld und sichert die physische Umlauffähigkeit des Bargeldes. Sie überprüft das von den Banken und Wertdienstleistern eingezahlte Bargeld, stellt Falschgeld sicher und übergibt es an die Polizei. Sie tauscht noch im Verkehr befindliche DM-Bestände ohne Frist um und ersetzt zerstörte Banknoten (NAC – Nationales Analysezentrum). Darüber hinaus informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und wöchentlich über die umlaufende Bargeldmenge.

Die Bundesbank als Bank der Banken

Hierbei werden zwei Hauptfunktionen unterschieden: Zunächst ist die Bundesbank Refinanzierungsquelle und Clearingstelle für Geschäftsbanken. Die Geschäftsbanken können ihren Bedarf an Zentralbankgeld über die Bundesbank / EZB durch sogenannte Refinanzierungsinstrumente decken. Die damit zusammenhängende Steuerung der Geldmenge war bis Ende 1998 wesentliche Aufgabe der Bundesbank. Seit dem 1. Januar 1999 ist es das vorrangige Ziel der EZB, mit Hilfe ihrer geldpolitischen Strategie Preisniveaustabilität zu gewährleisten. Geschäftsbanken können nicht benötigte Gelder kurzfristig bei der Bundesbank / EZB anlegen (sogenannte Einlagenfazilität). Die Bundesbank unterstützt den netzübergreifenden Zahlungsverkehr zwischen inländischen und ausländischen Geschäftsbanken, beispielsweise den Großbetragszahlungsverkehr über RTGSplus, TARGET und zukünftig TARGET2. Damit sollen sekundengenau Beträge in Milliardenhöhe zwischen Banken in der ganzen EU übertragen werden.

Die Bankleitzahl (BLZ) der einzelnen Banken fungiert bei der Bundesbank als Kontonummer, unter anderem für die Verrechnung der Geldversorgung.

Bankenaufsicht

Andererseits wirkt die Bundesbank an der Bankenaufsicht mit. Hierbei arbeitet sie eng mit der BaFin zusammen. Dabei geht es vor allem um die Sicherung der Stabilität des Finanzsystems. Die Bundesbank übernimmt dabei die laufende Überwachung der Banken, wertet also die Jahresabschlussberichte der Institute aus und führt Prüfungen nach § 44 KWG (siehe Kreditwesengesetz) durch. Sie liefert die statistischen Daten zur wirtschaftlichen Lage der Kreditinstitute. Die BaFin erlässt Verfügungen, Prüfungsanordnungen und Rundschreiben, meist in Abstimmung mit der Bundesbank.

Die Bundesbank als Bank des Staates

Als Bank des Staates führt die Bundesbank kostenlos Konten für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie für die Sozialversicherungsträger und wickelt für diese normale Bankdienstleistungen ab. Sämtliche Konten werden auf Guthabensbasis geführt, d. h. der Bundesbank ist es aufgrund des in Art 101 des EU-Vertrages verankerten Verbots der monetären Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken grundsätzlich nicht gestattet, Kredite an die öffentliche Hand zu erteilen. Darüber hinaus führt sie das Wertpapiergeschäft für die Deutsche Finanzagentur aus.

Die Bundesbank als Verwalterin der Währungsreserven

Währungsreserven sind sämtliche Vermögen der Bundesbank, die nicht auf Euro lauten. Dies sind beispielsweise Goldreserven, Wertpapiere in ausländischer Währung, Guthaben bei ausländischen Banken und Sorten. Die Währungsreserven bilden dabei einen Gegenwert zur eigenen Währung. Sie werden möglichst rentabel angelegt und bilden zudem eine Möglichkeit zur Intervention bei starken Schwankungen des Wechselkurses. Die Goldreserven der Bundesbank sind die zweitgrößten nach den Goldreserven der US-Notenbank. Derzeit verwaltet die Bundesbank 3.427 Tonnen Gold zu einem Marktwert von rund 65,4 Milliarden Euro (Stand: 17. November 2007). Der größte Teil der deutschen Goldreserven soll aber nicht in Deutschland selbst lagern, sondern in den Schatzkammern der Federal Reserve Bank in New York City oder auch in Zürich und London.[3]

Forderungen nach einem Verkauf der Goldreserven, unter anderem mit dem Hinweis auf die fehlenden Zinserträge, lehnte die Bundesbank immer wieder ab. Sie schreibt dazu: Nationale Goldreserven haben auch in einer Währungsunion eine vertrauens- und stabilitätssichernde Funktion für die gemeinsame Währung. […] Gold stellt für die Bundesbank auch vor diesem Hintergrund einen Vermögenswert dar, der ihren Ansprüchen nach Werthaltigkeit und Diversifikation ihres Portfolios - bestehend aus Devisen und Gold als Währungsreserven - gerecht wird.[4] Diese These ist unter Wirtschaftswissenschaftlern umstritten.

Aufbauorganisation

Die neun Hauptverwaltungen der Bundesbank
Hauptverwaltung Frankfurt

Sie unterhält in den Bundesländern neun Hauptverwaltungen, die ehemaligen Landeszentralbanken, und 47 Filialen. Insgesamt beschäftigt die Deutsche Bundesbank 11.870 Mitarbeiter [5], bis Ende 2007 soll das Personal auf ca. 11.100 [6] reduziert werden. Die Filialen stehen Banken, den öffentlichen Verwaltungen und Wertdienstleistern (WDL) für die Bargeldversorgung und die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zur Verfügung.

Präsidenten der Deutschen Bundesbank bzw. deren Vorgängereinrichtungen seit 1948

Organe heute

Chemnitz

Der Vorstand ist das oberste Organ der Bundesbank. Es setzt sich zusammen aus:

  • Dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und zwei weiteren Mitgliedern des Vorstands. Diese vier Personen werden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
  • Vier weiteren Mitgliedern des Vorstands. Diese werden vom Bundesrat vorgeschlagen.

Bestellt werden alle Mitglieder des Vorstands vom Bundespräsidenten, i. d. R. für acht Jahre, mindestens aber für fünf Jahre.

Die Bundesregierung hat die Verkleinerung des Vorstands auf sechs Personen beschlossen, die allerdings erst nach einer Übergangszeit ab 2009 umgesetzt werden soll, um die Balance zwischen Bund und Ländern zu wahren. Bis dahin hat der Vorstand sieben Mitglieder.

Bundesbankgewinn

Bundesbankgewinn, 1988–2007
(in Mrd. Euro)[7]
Jahr Gewinn Jahr Gewinn
1988 5,2 1998 8,5
1989 5,1 1999 3,9
1990 4,3 2000 8,4
1991 7,4 2001 11,2
1992 6,7 2002 5,4
1993 9,4 2003 0,2
1994 5,2 2004 0,7
1995 5,3 2005 2,9
1996 4,5 2006 4,2
1997 12,1 2007 4,3
2008 6,3[8]

Die Bundesbank erzielt regelmäßig Gewinne in ein- bis zweistelliger Milliardenhöhe vor allem aus der Refinanzierung der Geschäftsbanken und aus dem Management der Währungsreserven. Das Ergebnis aus dem Management der Währungsreserven wird auch durch Währungsschwankungen beeinflusst, wobei steigende ausländische Währungen das Ergebnis tendenziell positiv, fallende ausländische Währungen das Ergebnis negativ beeinflussen. Die Höhe der Gewinne aus der Refinanzierung der Geschäftsbanken verläuft parallel zum Zinsniveau.

Ihren Gewinn führt die Deutsche Bundesbank an den Bund als Eigentümer ab. Bis zur Höhe von 3,5 Milliarden Euro steht dieser dem laufenden Bundeshaushalt zur Verfügung, der darüber hinaus gehende Betrag wird seit 1995 zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds verwendet. In den Jahren 1976–1979 erzielte die Bundesbank Verluste aus der Neubewertung ihrer Währungsreserven (Grund war die Dollarschwäche). 1997 schloss sie mit einem Gewinn von umgerechnet 12,4 Milliarden Euro ab, der höchste Gewinn in ihrer Geschichte. 2007 betrug der Gewinn 4,3 Milliarden Euro.

Sonstiges

Sonderbriefmarke „50 Jahre Deutsche Bundesbank“

Die Bundesbank hat eine auch öffentlich nutzbare große Fachbibliothek und ein angeschlossenes Geldmuseum.

Die bisher gewährte Bundesbankzulage von 19% wurde 2006 für neue Mitarbeiter der Zentrale auf 9% des Grundgehalts und für die der Hauptverwaltungen auf 5% verringert, für die Filialmitarbeiter komplett abgeschafft. Für bestehende Beschäftigungsverhältnisse erfolgt durch eine hälftige Anrechnung von Gehaltssteigerungen ein Abschmelzen auf diese Werte.[9]

Am 9. August 2007 gab die Deutsche Post AG die Sondermarke „50 Jahre Deutsche Bundesbank“ heraus.

Zusammen mit der Banque de France und der Banca d'Italia betreibt die Deutsche Bundesbank das europäische Großbetragszahlungssystem TARGET2.

Literatur

  • Deutsche Bundesbank (Hg.): Die Deutsche Bundesbank. Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, Selbstverlag der Deutschen Bundesbank: Frankfurt am Main, April 2006, ISBN 3-86558-151-X (PDF)
  • Deutsche Bundesbank (Hg.): Währung und Wirtschaft in Deutschland 1876–1975. Frankfurt am Main 1976, ISBN 3-7819-0163-7
  • David Marsh: Die Bundesbank. Geschäfte mit der Macht. C. Bertelsmann GmbH, München, 1992, ISBN 3-570-00370-1
  • Manfred Pohl: Die Geschichte der Nationalbank für Deutschland. In: Bankhistorisches Archiv, Zeitschrift für Bankengeschichte 1/1981, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main 1981.
  • Karl Otto Pöhl: Ein Mythos mit Verfassungsrang. Die Bundesbank wird fünfzig, In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 29. Juli 2007, NR.30, S. 32

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesdruckerei GmbH - Qualität und Sicherheit mit System
  2. Giesecke & Devrient GmbH
  3. FAZ.net
  4. Informationen der Bundesbank zu den Gold- und Währungsreserven
  5. Bundesbank - Jobs und Karriere - Personalstatisik
  6. Bundesbank - Pressezentrum - Aktuelle Themen - Strukturreform
  7. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2007 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
  8. www.finanzen.net
  9. Deutsche Bundesbank - Pressemitteilung

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