- Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle
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Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKK) war ein Exekutivorgan der SED in der SBZ, später DDR. Diese war am 29. Mai 1948 durch die Deutsche Wirtschaftskommission gegründet worden. Sie wurde 1963 in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) umgewandelt.[1]
Geschichte
Konzipiert war die ZKK als Kontrollorgan der Planwirtschaft. Recht bald widmete sie sich vor allem verschiedenen Formen von Wirtschaftskriminalität, so z.B. den Kompensationsgeschäften, in die neben den Verwaltungen und der SED zum Teil auch die SMAD verwickelt war. Die ZKK übernahm eigentlich Aufgaben, die nur der Justiz zustanden. Die Justiz war aber Ende der 1940er Jahre noch nicht von der SED dominiert. Zudem arrangierte die ZKK Schauprozesse gegen die Privatwirtschaft und Genossenschaften, so z.B. gegen die Continental-Gas-Gesellschaft, Solvay und andere.[2]
Vorsitzende der Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle waren:
- 1948–1958: Fritz Lange
- 1958–1961: Ernst Wabra
- 1961–1963: Hans Jendretzky
Einzelnachweise
- ↑ Martin Broszat; Hermann Weber (Hrsg.): SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1993, ISBN 3-486-55262-7, S. 269
- ↑ Jutta Braun: Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle. Wirtschaftsstrafrecht und Enteignungspolitik in der Gründungs- und Frühphase der DDR. In: Dierk Hoffmann; Hermann Wentker (Hrsg.): Das letzte Jahr der SBZ. Politische Weichenstellungen und Kontinuitäten im Prozess der Gründung der DDR. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2000, ISBN 3-486-64506-4, S. 169–184
Weblinks
- Bestände des Bundesarchivs: 3.2.1. Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK)
- Staatsarchiv Leipzig: Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle, Bezirksbevollmächtigter Leipzig
Kategorien:- Wirtschaft (DDR)
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