Zentrale Löschwasserversorgung

Zentrale Löschwasserversorgung

Die Städte und Gemeinden müssen zur Gewährleistung des Brandschutzes eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen. Dies erfolgt normalerweise als zentrale Löschwasserversorgung, bei der das Wasserverteilungssystem der Trinkwasserversorgung um Entnahmestellen für Löschwasser, die Hydranten, ergänzt wird. Wo dies nicht im nötigen Maße möglich ist, werden Wasserentnahmestellen aus Bächen, Seen oder speziell angelegten Löschwasserbehältern bereitgestellt.

Hieraus ergibt sich eine Einteilung in die

  • Abhängige Löschwasserversorgung, die durch die Sammelwasserversorgung der Gemeinde bereitgestellt wird, und die
  • Unabhängige Löschwasserversorgung, die nicht von einem Rohrleitungssystem abhängig ist.

Inhaltsverzeichnis

Abhängige Löschwasserversorgung

Die Gemeinden stellen bei ihrer Trink- und Brauchwasserversorgung in dichten Abständen Wasserentnahmestellen in Form von Hydranten zur Verfügung. Um im Brandfalle eine ausreichende Wasserreserve zu haben, gibt es in den Zisternen spezielle Kammern, die als Notfallreserve nur im Brandfalle geöffnet werden.

Allerdings sind Wasserversorgungsunternehmen üblicherweise nicht gesetzlich verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung ganz oder teilweise über das öffentliche Trinkwassernetz sicherzustellen. In Deutschland wird daher von den Wasserversorgungsunternehmen in Bezug auf die Löschwasservorhaltung regelmäßig auf das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung) verwiesen.

Die Abstände zwischen den Hydranten richten sich nach der Art der Bebauung. Ungefähre Richtwerte sind:

  • Geschäftsstraßen und Industriegebiete: 100 m
  • Geschlossene Wohngebiete: 120 m
  • Offene Wohngebiete: 140 m

Bei größeren Industriebetrieben sind Hydranten auch auf dem Werksgelände, in entsprechenden Abständen vorzusehen.

Die von der Feuerwehr zu erwartende Wassermenge, die ein Hydrant liefern kann, hängt vom Durchmesser und dem Wasserdruck der Wasserleitung, sowie von der Verlegung der Wasserleitungen (Ringleitung oder Verästelungsleitung) ab.

In Österreich ist die Löschwasserversorgung wie der ganze Brandschutz durch Landesvorschriften geregelt. Empfehlungen gibt aber die ÖBFV-RL VB01.

Löschwasserversorgung auf privaten Grundstücken

Auf vielen öffentlichen und gewerblichen Grundstücken ist die Löschwasserversorgung für Außen- und Wandhydranten sicher zustellen.

Soll die Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz bereitgestellt werden, ist hierfür ein gesonderter Liefervertrag mit dem Wasserversorger über bereitgestellte Menge und Druck im Brandfall zu abzuschließen.

Versorgungsarten:

Vollversorgung Bedingt durch versicherungs-, technische und hygienische Aspekte, wird die Löschwasserversorgung noch über das öffentliche Netz abgesichert. ( Trinkwasser-Vollversorgung).

Teilversorgung Hauptsächlich wird die Löschwasserversorgung über die „Trinkwasser- Teilversorgung realisiert“. Der Bauherr erhält vom Wasserversorger die vertragliche Zusage, Löschwasser in Höhe des angemeldeten Trinkwasserbedarfs (für Duschen, Waschmaschine etc.) bereitzustellen. Die zusätzlichen Wassermengen sind auf dem Grundstück zu bevorraten.

Amortisation von Löschwasseranlagen Die Teilversorgung ermöglicht die Kombination von Löschwasserversorgung und Regenwassernutzung. Mit den gleichen Bauelementen mit denen die Löschwasserversorgung realisiert wird, wird zusätzlich die Regenwassernutzung betrieben. Der Bauherr spart Trinkwasser, Versickerungsanlage und nach örtlicher Gegebenheit die Versiegelungsgebühr.

Trennung vom öffentlichen Netz

Löschwasseranlagen mit Außen- und Wandhydranten (Typ F) dürfen in Deutschland aus hygienischen Gründen seit 1994 (TWIN 6) und 2002 DIN 1988-6 nicht mehr mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden sein. Ein Bestandsschutz für Altanlagen besteht aus hygienischer Sicht nicht. Zur Absicherung einer Löschwasseranlage gegen das öffentliche Netz sind nur Trinkwasser- Trennstationen (Freier Auslauf) und Nass- Trockenstationen zulässig.

Unabhängige Löschwasserversorgung

Ist es mittels der zentralen Löschwasserversorgung nicht möglich, eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen, können Löschwasserentnahmestellen an vorhandenen Fließ- oder Stillgewässern eingerichtet werden, oder Löschwasservorräte in speziell angelegten Teichen oder Zisternen bereitgestellt werden.

Da diese Wasserentnahmestellen unter Umständen nur einen begrenzten Vorrat an Löschwasser liefern können, werden sie in erschöpfliche und unerschöpfliche Löschwasserentnahmestellen eingeteilt.

Erschöpfliche Löschwasserstellen

Erschöpfliche Löschwasserstellen haben nur einen begrenzten Wasservorrat. Dies können zum einen Löschwasserteiche sein, oder spezielle unterirdische Löschwasserbehälter.

Unerschöpfliche Löschwasserstellen

Unerschöpfliche Löschwasserstellen liefern über einen längeren Zeitraum (mindestens 800 l/min, 3 Stunden lang) eine ausreichende Menge an Löschwasser. Zu ihnen zählen natürliche oder künstlich angelegte offene Gewässer, wie Flüsse, Bäche oder Seen, sofern sie zu jeder Jahreszeit die Wasserentnahme garantieren, also im Sommer nicht austrocknen und im Winter nicht einfrieren. Die Entnahme aus dem Grundwasser kann über spezielle Löschwasserbrunnen erfolgen, hier ermöglicht das nachfließende Grundwasser eine länger andauernde Wasserentnahme.

Weitere Unterteilungen

Man kann die Löschwasserversorgung aber auch die Richtung des Löschzieles unterteilen. So unterscheidet man unter:

  • Löschwasserversorgung für den Grundschutz
Für den Grundschutz hat immer die Kommune aufzukommen
  • Löschwasserversorgung für den Objektschutz
für den Objektschutz ist es vom Risiko abhängig, ob dieser von der Kommune oder vom Betreiber, durch den das Risiko entsteht, zu tragen ist.


Siehe auch

Weblinks


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