Löschwasserversorgung

Löschwasserversorgung

Unter Löschwasserversorgung versteht man Vorrichtungen und Abläufe zur Bereitstellung von Wasser für den Brandschutz.

Städte und Gemeinden müssen zur Gewährleistung des Brandschutzes eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen. Dies erfolgt normalerweise als zentrale Löschwasserversorgung, bei der das Wasserverteilungssystem der Trinkwasserversorgung um Entnahmestellen für Löschwasser, die Hydranten, ergänzt wird. Wo dies nicht im nötigen Maße möglich ist, werden Wasserentnahmestellen aus Bächen, Seen oder speziell angelegten Löschwasserbehältern bereitgestellt.

Es wird zwischen einer

  • abhängigen Löschwasserversorgung, die durch die Hydranten der öffentlichen Wasserversorger bereitgestellt wird,

und einer

  • unabhängigen Löschwasserversorgung, die nicht von einem Rohrleitungssystem abhängig ist

unterschieden. [1]

Inhaltsverzeichnis

Abhängige Löschwasserversorgung

Hinweisschild auf einen Hydranten einer DN 300 Leitung der sich 1,1 Meter links und 8,4 Meter vor diesem Schild befindet.

Die Gemeinden stellen bei ihrer Trink- und Brauchwasserversorgung in dichten Abständen Wasserentnahmestellen in Form von Hydranten zur Verfügung.

Allerdings sind Wasserversorgungsunternehmen üblicherweise nicht gesetzlich verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung ganz oder teilweise über das öffentliche Trinkwassernetz sicherzustellen. In Deutschland wird daher von den Wasserversorgungsunternehmen in Bezug auf die Löschwasservorhaltung regelmäßig auf das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung) verwiesen.

Die Abstände zwischen den Hydranten richten sich nach der Art der Bebauung. Ungefähre Richtwerte sind:

  • Geschäftsstraßen und Industriegebiete: 100 m
  • Geschlossene Wohngebiete: 120 m
  • Offene Wohngebiete: 140 m

Unternehmen können für ihren Betrieb in Deutschland, ähnlich wie in anderen Ländern, durch die jeweilige Kommune als Träger der Feuerwehr und auf Basis des jeweils geltenden Feuerwehrgesetz dazu verpflichtet werden auch auf dem Werksgelände eine vorgegebene Zahl an Hydranten vorzuhalten.[2]

Die von der Feuerwehr zu erwartende Wassermenge, die ein Hydrant liefern kann, hängt vom Durchmesser und dem Wasserdruck der Wasserleitung, sowie von der Verlegung der Wasserleitungen (Ringleitung oder Verästelungs-/Stichleitung) ab. Als Richtwert kann bei Unterflurhydranten von einer Ergiebigkeit von Durchmesser x 10 l/min, bei Überflurhydranten von Durchmesser x 12 l/min ausgegangen werden, wobei der Durchmesser in mm angegeben wird.[1]

In Österreich ist die Löschwasserversorgung wie der gesamte Brandschutz durch Landesvorschriften geregelt. Empfehlungen gibt aber die ÖBFV-RL VB01.

Löschwasserversorgung auf privaten Grundstücken

Auf vielen öffentlichen und gewerblichen Grundstücken ist die Löschwasserversorgung für Außen- und Wandhydranten sicher zustellen.

Soll die Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz bereitgestellt werden, kann es notwendig sein, einen gesonderten Liefervertrag mit dem Wasserversorger über bereitgestellte Menge und Druck im Brandfall abzuschließen.

Versorgungsarten

Vollversorgung Bedingt durch versicherungs-, technische und hygienische Aspekte, wird die Löschwasserversorgung noch über das öffentliche Netz abgesichert. ( Trinkwasser-Vollversorgung).

Teilversorgung Hauptsächlich wird die Löschwasserversorgung über die „Trinkwasser- Teilversorgung realisiert“. Der Bauherr erhält vom Wasserversorger die vertragliche Zusage, Löschwasser in Höhe des angemeldeten Trinkwasserbedarfs (für Duschen, Waschmaschine etc.) bereitzustellen. Die zusätzlichen Wassermengen sind auf dem Grundstück zu bevorraten.

Amortisation von Löschwasseranlagen Die Teilversorgung ermöglicht die Kombination von Löschwasserversorgung und Regenwassernutzung. Mit den gleichen Bauelementen mit denen die Löschwasserversorgung realisiert wird, wird zusätzlich die Regenwassernutzung betrieben. Der Bauherr spart Trinkwasser, Versickerungsanlage und nach örtlicher Gegebenheit die Versiegelungsgebühr.

Trennung vom öffentlichen Netz

Löschwasseranlagen mit Außen- und Wandhydranten (Typ F) dürfen in Deutschland aus hygienischen Gründen seit 1994 (TWIN 6) und 2002 DIN 1988-6 nicht mehr mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden sein. Ein Bestandsschutz für Altanlagen besteht aus hygienischer Sicht nicht. Zur Absicherung einer Löschwasseranlage gegen das öffentliche Netz sind nur Trinkwasser- Trennstationen (Freier Auslauf) und Nass- Trockenstationen zulässig.

Unabhängige Löschwasserversorgung

Ist es durch die abhängige Löschwasserversorgung nicht möglich, eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen, können Löschwasserentnahmestellen an vorhandenen Fließ- oder Stillgewässern durch die Gemeinde eingerichtet werden, oder Löschwasservorräte in speziell angelegten Teichen oder Zisternen bereitgestellt werden.[2]

Da diese Wasserentnahmestellen unter Umständen nur einen begrenzten Vorrat an Löschwasser liefern können, werden sie in erschöpfliche und unerschöpfliche Löschwasserentnahmestellen eingeteilt.

Erschöpfliche Löschwasserstellen

Hinweisschild auf eine Löschwasserzisterne (mit Volumenangabe)

Erschöpfliche Löschwasserstellen haben nur einen begrenzten Wasservorrat. Dies können zum einen Löschwasserteiche sein, oder spezielle unterirdische Löschwasserbehälter (Zisternen).

In Deutschland müssen Löschwasserteiche eine Mindesttiefe von 2 Metern und ein Fassungsvermögen min mindestens 1000  aufweisen und mit einem Saugschacht oder einem fest installieren Saugrohr versehen sein.

Zisternen werden nach ihrer Größe in „klein“ (75-150 m³), „mittel (150-300 m³)“ und „groß“ (>300 m³) eingeteilt.[3]

Auch Staustufen in Bächen, deren Zulauf nicht so groß ist, zählt zu den erschöpflichen Wasserstellen.

Unerschöpfliche Löschwasserstellen

Unerschöpfliche Löschwasserstellen liefern über einen längeren Zeitraum eine ausreichende Menge an Löschwasser. Zu ihnen zählen natürliche oder künstlich angelegte Wasserentnahmestellen an offenen Gewässern („Saugstellen“), wie Flüssen, Bächen oder Seen, sofern sie zu jeder Jahreszeit die Wasserentnahme garantieren, also im Sommer nicht austrocknen und im Winter nicht einfrieren. Auch die Entnahme aus dem Grundwasser kann über spezielle Löschwasserbrunnen erfolgen, hier ermöglicht das nachfließende Grundwasser eine länger andauernde Wasserentnahme.[3]

Weitere Unterteilungen

Man kann die Löschwasserversorgung aber auch die Richtung des Löschzieles unterteilen. So unterscheidet man unter:

  • Löschwasserversorgung für den Grundschutz
Für den Grundschutz hat immer die Kommune aufzukommen
  • Löschwasserversorgung für den Objektschutz
für den Objektschutz ist es vom Risiko abhängig, ob dieser von der Kommune oder vom Betreiber, durch den das Risiko entsteht, zu tragen ist.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren - Maschinist für Löschfahrzeuge, Neckar-Verlag 2002, Seite 33f
  2. a b Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, Seite 3, §3 Aufgaben der Gemeinde
  3. a b Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren - Maschinist für Löschfahrzeuge, Neckar-Verlag 2002, Seite 24
  4. Informationsschreiben der Wasserwerke Duisburg zum Grund- bzw. Objektschutz mittels Löschwasser

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