Zentrale Kräfte Schutzpolizei

Zentrale Kräfte Schutzpolizei

Die Zentralen Kräfte Schutzpolizei (ZKS) war die Bereitschaftspolizei der Deutschen Volkspolizei (DVP) in der DDR.

Inhaltsverzeichnis

Bestand

Die ZKS gingen aus den ab 1951 gebildeten "Schnellkommandos" bei den Volkspolizeikreisämtern (VPKÄ) hervor. Diese Schnellkommandos bestanden bis 1967. Es waren Einsatzformationen der Schutzpolizei bei Notrufen, erforderlichem geschlossenem Einsatz mehrerer Polizisten u.ä. Allein den ZKS waren die Funkstreifenwagen zugeordnet; sie wurden zentral vom Operativen Diensthabenden (ODH) der VPKÄ geführt und eingesetzt. Zugeordnet den ZKS - wenn auch mit hoher Selbständigkeit in der Dienstorganisation - waren die Diensthundestaffeln (DHS) der VPKÄ. Die ZKS waren nicht Bestandteil der "Kasernierten Einheiten des MdI", vielmehr unterstanden sie dem VPKA des jeweiligen Kreises. Erkennbar auch daran, daß die Kasernierten Einheiten hellgrüne Rangabzeichen trugen, die ZKS jedoch die Pispelierung der Dienstzweige der DVP.

Eine Behauptung ist es, wonach die Angehörigen der Schutzpolizei eines VPKA ab 1960 zu Schützen-Zügen zusammengefasst wurden und bei Erfordernis als geschlossene Einheit zum Einsatz kamen.

Innerhalb eines Bezirkes wurden die Angehörigen der Bezirksschulen der DVP zu Hundertschaften (Kompanien) vereinigt. Sie unterstanden jedoch nicht den VPKÄ und waren auch keine Bestandteile der ZKS. Sie kamen allein durch Einsatzbefehl der jeweiligen Chefs der Bezirksbehörden der DVP (BDVP) zum Einsatz.

Im Mobilmachungsfall wären die ZKS-Formationen mit vorgeplanten Reservisten ergänzt worden. Sie besaßen die sogenannte "M"-Karte. Bevorzugt wurden Reservisten, die ihren Wehrdienst in den "Kasernierten Einheiten", darunter in einer VP-Bereitschaft, abgeleistet hatten.

Ausbildung

Die Ausbildung wurde monatlich organisiert. Neben der Unterweisung in Polizeirecht erfolgte eine militärische Ausbildung nach Vorschriften für die Kasernierten Einheiten des Ministerium des Innern. Die Angehörigen absolvierten Gruppen- und Zuggefechtsschießen im Angriff und in der Verteidigung. Ab April 1975 wurden erstmals Wehrpflichtige mit Vorverpflichtung Schutz- bzw. Kriminalpolizei in die Kasernierten Einheiten des Präsidiums der Volkspolizei in Berlin (17.–19. Volkspolizei-Bereitschaft) einberufen. Sie wurden in einer Kompanie je Bereitschaft konzentriert und Offiziere der Schutzpolizei führten mit ihnen die "Dienstanfängerausbildung/DVP" an wenigen Tagen durch. Bis dahin bot der Dienst als Polizist auf einem Volkspolizeikreisamt die Möglichkeit, der Einberufung zum Wehrdienst zu entgehen.

Bewaffnung und Ausrüstung

Anfänglich waren sie mit Pistolen und Karabinern ausgerüstet. Später erhielten sie die Bewaffnung eines Mot.-Schützen-Zuges – jeder Schutzpolizist ein Sturmgewehr AK-47,welches jedoch nur einsatzbedingt ausgegeben wurde, und eine Pistole Makarow, außerdem jede Gruppe ein leichtes Maschinengewehr Kalaschnikow. Die ZKS wurde zur Verstärkung der jeweiligen Polizeireviere eingesetzt. Dafür standen Ihnen die üblichen Funkstreifenwagen der Typen Lada, Wartburg oder Wolga zur Verfügung. Auch zivile Fahrzeuge kamen zum Einsatz. Des Weiteren standen MTW der Marke Robur und W50 bzw. L60 zur Verfügung. Einige Dienststellen verfügte auch über Fahrzeuge des russischen Typ UAZ.

Literatur

  • Thomas Lindenberger: Die Deutsche Volkspolizei (1945–1990). in: Torsten Dietrich u.a.: Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, S. 97–152

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