- Zeugnis
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Als Zeugnis bezeichnet man:
- das Schulzeugnis
- (veraltet) im Rechtswesen die Zeugenaussage
- in der Religion der emphatische Bericht einer persönlichen Gotteserfahrung, siehe Zeugnis (Religion)
- ein seemännisches Patent, siehe Befähigungszeugnis
Synonym auch Leistungsbeurteilung:
- allgemein eine Beurteilung einer Prüfung
- eine Urkunde über den Abschluss einer Schule, Schulstufe oder anderem (siehe Leistungsbeurteilung (Schule)), Reifezeugnis oder das Zeugnis der Reife (Abiturzeugnis, Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife), Abschlusszeugnis der gymnasialen Oberstufe einer höheren Schule
- eine Urkunde über ein Dienstverhältnis, das Arbeitszeugnis
- ein innerbetriebliches Dossier über die Arbeit von Arbeitnehmern, siehe Leistungsbeurteilung
Siehe auch:Wiktionary: Zeugnis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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