- Befähigungszeugnis
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Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent) für den nautischen oder den technischen Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als Kapitän führen darf.
Die Ausbildung findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt.
Inhaltsverzeichnis
Seeschifffahrt
Fahrtgebiete
Die Patente und Befähigungszeugnisse sind nach Fahrtgebieten eingeteilt. Es wird in Küstenfahrt, Kleine, Mittlere und Große Fahrt unterschieden. Die Küstenfahrt ist dabei die Fahrt in den küstennahen Seegebieten bis zur seewärtigen Hoheitsgrenze. Die Kleine Fahrt geht darüber hinaus, jedoch bewegt sich das Schiff nur in küstennahen Gebieten, wie zum Beispiel der Nord- oder Ostsee. Die Mittlere Fahrt umfasst alle europäischen Häfen ohne Island, die Azoren und Spitzbergen. Bei der Großen Fahrt werden alle Seegewässer weltweit befahren.
Patente bis 1970
Bis 1970 gab es Patente für Seeleute. Diese wurden unterschieden in A-Patente für Nautiker (Offiziere und Kapitäne), B-Patente für die Fischerei und C-Patente für den Maschinendienst. Sie umfassten fünf (B-Patente) beziehungsweise sechs Stufen (A- und C-Patente) mit ansteigendem Wissens- und Erfahrungshintergrund des Inhabers.
- A-Patente für die Kauffahrteischifffahrt
- A1: Schiffer auf Küstenfahrt
- A2: Steuermann auf Kleiner Fahrt
- A3: Kapitän auf Kleiner Fahrt II
- A4: Kapitän auf Kleiner Fahrt I
- A5: Seesteuermann auf Großer Fahrt
- A6: Kapitän auf Großer Fahrt
- B-Patente für die Hochseefischerei
- B1: Schiffer in Kleiner Hochseefischerei
- B2: Steuermann in Kleiner Hochseefischerei
- B3: Kapitän in Kleiner Hochseefischerei
- B4: Steuermann in Großer Hochseefischerei
- B5: Kapitän in Großer Hochseefischerei
- C-Patente für den Maschinendienst
- C1: Seemotorenmaschinist
- C2: Kleinmaschinist
- C3: Seemaschinist II. Klasse
- C4: Seemaschinist I. Klasse
- C5: Schiffsingenieur II. Klasse
- C6: Schiffsingenieur I. Klasse
Befähigungszeugnisse von 1970 bis 1997
Im Bereich der Seeschifffahrt gab es vor Einführung der STCW 95 seit 1970 folgende nautische Befähigungszeugnisse:
Küstenfahrt
- Patent AKü für den Nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der nationalen Fahrt (einschl. Fahrgastschiffahrt); ehemals Wachoffizier nationale Küstenfahrt (AKüW, A1)
- Kapitän auf Kauffahrteischiffen bis 200 BRT in der nationalen Fahrt (Akü) ohne Fahrgastschiffahrt,
- Kapitän auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der nationalen Fahrt (einschl. Fahrgastschiffahrt); ehemals Kapitän auf kleiner Fahrt (AKü, A2)
dieses Patent nennt sich auch heute noch AN (nautisches Patent für die nationale Fahrt) Kursdauer 1 Semester
Für die Kleine Fahrt gibt es keine Ausbildung mehr, die alten Patente sind:
- Kapitän auf Kleiner Fahrt (AK ex A4)
- Wachoffizier (AKW, Vollpatent AK nach 24 Monaten Fahrzeit als WO)
Kursdauer 3 Semester Fachschule
Für die Mittlere Fahrt gibt es keine Ausbildung mehr, die alten Patente sind:
- Wachoffizier auf Mittlerer Fahrt (AMW, A5,Vollpatent AM nach 24 Monaten Fahrzeit als WO), und
- Kapitän auf Mittlerer Fahrt (AM, A5)
Kursdauer 4 Semester Fachschule
Große Fahrt
- AG: Tätigkeit als Kapitän und Erster nautischer Offizier in allen Fahrtgebieten und Größenklassen (entspricht A6)
- AGW: Tätigkeit Zweiter nautischer Offizier in allen Fahrtgebieten und Größenklassen
Kursdauer 6 Semester Fachhochschule
Befähigungszeugnisse seit 1997
Seit der Einführung von STCW 95, STCW 98 gibt es Befähigungszeugnisse für Kauffahrteischiffe und für Fischereischiffe. Der Zuschnitt der einzelnen Zeugnisse hat sich geändert, insbesondere wurde ihre Anzahl verringert.
Im nautischen Dienst gibt es folgende Befähigungszeugnisse für Kauffahrteischiffe:
- Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis 500 in der nationalen Fahrt (nationale Regelung)
- Offizier (engl. certificate of competency for Navigation Watch-keeping Officer (NCV))[1]
- Kapitän
- Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen und aller Fahrtgebiete
- Nautischer Offizier
- Erster Offizier
- Kapitän
Im nautischen Dienst gibt es folgende Befähigungszeugnisse für Fischereischiffe
- Befähigungszeugnisse für Kapitäne und Schiffsoffiziere des nautischen Dienstes auf Fischereifahrzeugen für Kapitäne
- BG: Führen von Fischereifahrzeugen aller Größen in der Großen Hochseefischerei, Wahrnehmen der Aufgaben eines Ersten nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen aller Größen in der Großen Hochseefischerei
- BK: Führen von Fischereifahrzeugen in der Kleinen Hochseefischerei
- BKü:Führen von Fischereifahrzeugen bis zu einem Raumgehalt von 75 BRT/BRZ 150 in der Küstenfischerei
- Befähigungszeugnisse für Kapitäne und Schiffsoffiziere des nautischen Dienstes auf Fischereifahrzeugen für Schiffsoffiziere
- BGW: Wahrnehmen der Aufgaben eines Zweiten nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen aller Größen in der Großen Hochseefischerei
- BKW: Wahrnehmen der Aufgaben eines nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen in der Kleinen Hochseefischerei (schließt BKü ein, wenn der Inhaber mindestens 20 Jahre alt ist)
Im technischen Dienst gibt es neben einem allgemeinen Befähigungszeugnis eines für Maschinisten, das den Bedürfnissen kleinerer Schiffe entspricht:
- Befähigungszeugnisse für den technischen Dienst auf Schiffen mit jeder Antriebsleistung
- Technischer Wachoffizier
- Zweiter technischer Offizier
- Leiter der Maschinenanlage
- Befähigungszeugnis für Schiffsmaschinisten: Technischer Dienst auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW
Für Besatzungsmitglieder, die Brücken- und Maschinenwache auf Kauffahrteischiffen gehen sollen, gibt es das Zeugnis über die Wachbefähigung auf Schiffen aller Größen und mit jeder Antriebsleistung.
Binnenschiffer- und regionale Patente
Es gibt weitere regionale Patente: das Bodenseeschifferpatent, das Rheinschifferpatent (drei Strecken), das Donau-Kapitänspatent, das Schifferpatent Donau, das Elbschifferpatent, das Untere Elbe-Patent, das Untere-Ems-Patent usw. sowie Berechtigungsscheine: „Berechtigungsschein für Leda, Ems, Ilmenau und Emder Hafen“ usw.
Weblinks
Wikisource: Historische deutsche Rechtstexte – Quellen und Volltexte- SchOffzAusbV Verordnung über die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Schiffsoffizieren des nautischen und technischen Schiffsdienstes
- BinSchPatentV Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt
- Verband deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere
- Webauftritt der Staatlichen Seefahrtschule Cuxhaven
- Ausführlicher Artikel des Portals jobpilot
- Hochschule Bremen Fachbereich Nautik
- Fachbereich Seefahrt Leer
- Jade Hochschule - Fachbereich Seefahrt Elsfleth
- Hochschule Wismar Studium Nautik - Verkehrsbetrieb
- FH Flensburg Studium Nautik und Logistik
- Maritime Training Pilot - Nautisches Ausbildungsportal
Einzelnachweise
Siehe auch
Kategorien:- Recht in der Schifffahrt
- Führerschein
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