Zinstag

Zinstag

Der Begriff Zinstag wird in der Regel in zwei maßgeblichen Varianten verwendet:

  • Zinstag ist der Tag, an dem der Zins fällig wird (im Sinne von „Zahltag“).
  • Zinstage sind die Tage innerhalb einer Frist, an denen Zinsen für ein Darlehen anfallen.

Inhaltsverzeichnis

Zinstag (Zahltag)

Zinstag ist eine Zusammensetzung aus dem Wort "Zins" (für z.B. "Abgabe", "Steuern", "Tribut", "Zoll" auch für "Miete", "Pacht" etc.)[1] und "Tag" im Sinne von "Zahltag" (Tag an dem zu zahlen ist)[2].

Nach Adelung ist der Zinstag ein bestimmter Tag, an welchem gewisse Grund- oder Erbzinse bezahlt werden müssen.

Die Zahlung war in der bäuerlichen Gemeinschaft in den vergangenen Jahrhunderten in der Regeln an ein bis zwei Tagen im Jahr fällig (Frühjahr und/oder Spätherbst). Gewöhnlich an Ostern oder Walpurgis und Michaelis, Johannis und am Martinstag oder an Weihnachten. Die Zinszahlung in der bäuerlichen Gemeinschaft bestand regelmäßig in Sachwerten und/oder Tieren. Noch heute beginnen bzw. enden Verträge über landwirtschaftliche Grundstücke oder Anwesen oft am Martinstag ("Martini"). An diesem Tag ist dann meist auch der Pachtzins (meist Jahrespacht) fällig.

Das heutige (eingeschränkte) Verständnis von Zinsen als Entgelt für die Überlassung eines Gelddarlehens hat sich erst im 18. Jahrhundert verbreitet durchgesetzt.

Zinstage (Frist)

Zinstage sind die Tage, für die Zinsen zu zahlen sind. Diese beginnen in der Regel jeden Zinstag um 0.00 Uhr und enden um 24.00 Uhr. Es werden bei der Zinsrechnung jeweils nur ganze Tage gezählt bzw. berechnet. Ein begonnener Tag wird als vollständiger Zinstag betrachtet.

Bei der Berechnung der Zinstage wird oftmals der 1. Tag nicht mitgezählt. Der letzte Tag hingegen, der Rückzahlungszeitpunkt, zählt mit. Mit anderen Berechnungsmethoden erfolgt dies umgekehrt.

Die Berechnung der Zinstage (Zinsberechnungsmethode) erfolgt in verschiedenen Unionsmitgliedstaaten anders als in den deutschsprachigen EWR-Mitgliedstaaten.

Literatur

  • Antonius Opilio, "Arbeitskommentar zum liechtensteinischen Sachenrecht", Band II, 2010, EDITION EUROPA Verlag, ISBN 978-3-901924-23-1.

Quellen und Verweise

  1. Zur Entwicklung des Wortes siehe auch: Gerhard Köbler: Althochdeutsches Wörterbuch, 4. Aufl. 1993, Online-Ausgabe
  2. Nach Adelung ist der Zahltag, derjenige Tag, "an welchem gewisse Auszahlungen, oder Bezahlungen geschehen müssen. In den Messen ist der Zahltag derjenige Tag in der Zahlwoche, an welchem alle Wechsel bezahlet seyn müssen."
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