- Zivilgesetzbuch (DDR)
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Das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, abgekürzt ZGB oder ZGB-DDR, war das zentrale Privatrechts-Gesetzeswerk für die DDR. Es löste dort am 1. Januar 1976 das BGB ab. Das ZGB-DDR trat zwar zum 3. Oktober 1990 außer Kraft, ist aber aufgrund von Regelungen des Einigungsvertrags heute noch für viele Altfälle maßgebend, beispielsweise in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Geschichte
Seit der Kritik Anton Mengers am BGB gab es sozialistische Bestrebungen einer Reform des Zivilrechts zugunsten der „besitzlosen Volksklassen“. Dennoch wurde erst nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 mit der Umsetzung ernst gemacht. 1974 stellte eine erste Kommission beim Ministerrat unter Vorsitz des Justizministeriums einen Entwurf vor. Nach der ersten Lesung in der Volkskammer wurde dieser Entwurf den Ausschüssen zu weiteren Bearbeitung und Durchführung einer „Volksdiskussion“ überwiesen. Nach zweiter Lesung wurde das Gesetz am 19. Juni 1975 verabschiedet. Die zeitgleich abgegebenen Erklärungen einzelner Politbüro- und Kommissionsmitglieder zeigen die Motivationen auf.
Inhalt
Das Zivilgesetzbuch beinhaltete 480 Paragraphen und ist in sieben Teile gegliedert:
- I. Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts.
- II. Das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum.
- III. Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens.
- IV. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung.
- V. Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung.
- VI. Erbrecht.
- VII. Besondere Bestimmungen über einzelne Zivilrechtsverhältnisse.
Weblinks
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