- Gestellung
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Unter der Gestellung versteht man im zollrechtlichen Sinne die Mitteilung des Zollanmelders gegenüber der zuständigen Zollbehörde, dass eine Ware zur zollamtlichen Abfertigung vorliegt (Art. 4 Nr. 19 ZK). Die Mitteilung kann in beliebiger Form erfolgen. Hinsichtlich versteckter oder durch besonders angebrachte Vorrichtungen verheimlichter Waren bedarf es einer ausdrücklichen Mitteilung. Der Begriff wurde durch den EU-weit geltenden Zollkodex geprägt, der die gesetzliche Grundlage für alle Zollverwaltungen der EU bildet.
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