Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr

Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr

Die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr ist in allen Ländern der Welt gesetzlich geregelt. Sie bezeichnet das gesetzlich geregelte respektive behördliche Zulassungsverfahren (nicht immer förmlich sondern automatisch analog dem Straßenverkehrsrecht) für Verkehrsteilnehmer und das von Fahrzeugen und deren Teilen zum öffentlichen Straßenverkehr.

Sinn und Zweck

Die Zulassungen dienen der Kontrolle über die erteilten Genehmigungen, z. B. im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, der Übersicht (Informationssysteme der Straßenverkehrsbehörden und des KBA) und der Kraftfahrzeugsteuer.

Als Nachweis für den Gebrauch im Rechtsverkehr dienen Dokumente wie beispielsweise der Führerschein (Zulassung von Personen) oder Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen (Zulassung von Fahrzeugen). Diese werden hauptsächlich von den Straßenverkehrsbehörden im Rahmen der Auftragsverwaltung ausgestellt.

Gliederung

Die Zulassung teilt sich auf in:

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