Zulassung von Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr

Zulassung von Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr
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Die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ist in allen Ländern der Welt gesetzlich geregelt. Sie bezeichnet das Zulassungsverfahren für Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr und bezeichnet die Zulässigkeit der Teilnahme einer (natürlichen) Person am öffentlichen Verkehr (also ohne behördliche Entscheidung).

Diese wird vor allem durch die Fahrerlaubnisverordnung normiert, die für jegliche Verkehrsteilnehmer gilt.

Betroffen sind unter anderem

Für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr sind für die meisten Kraftfahrzeuge in Deutschland eine Fahrprüfung sowie Sehtests und weitere Voraussetzungen wie der Nachweis über die Teilnahme einer Unterweisung in die Sofortmaßnahmen am Unfallort oder ggfs. in die Erste Hilfe erforderlich. Nach positiver Prüfung wird eine (weitere) Fahrerlaubnisklasse erteilt und ein Führerschein (auf Probe) ausgestellt. Besondere Vorschriften gelten unter anderem für die Personenbeförderung und den Gütertransport (GGVSE). Die Zulassung erfolgt nur auf Antrag.[1]

Erteilte Fahrerlaubnisse werden, gekoppelt mit Personalien und Fahrerlaubnisklasse sowie Sperrvermerken, automatisiert in das Zentrale Fahrerlaubnisregister des KBA eingespeist.

Für das Führen von Mofas auf öffentlichem Verkehrsgrund ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, wenn keine (höherwertige) Fahrerlaubnisklasse vorhanden ist.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 6 FZV
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