Zulassung von Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr

Zulassung von Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr

Die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (umgangssprachlich „Straßenzulassung“) ist in allen Ländern der Welt amtlich geregelt und ist daher ein behördliches Genehmigungsverfahren (Hoheitsakt).

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Zulassungsbescheinigung Teil II
Dienstsiegel des Beschaffungsamtes der BMI auf einem deutschen Kfz-Kennzeichen

In Deutschland werden Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr Fahrzeuge individuell oder als Baumuster (Serie) für den Verkehr zugelassen. Dieses Zulassungsverfahren dient neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen zudem der statistischen Erfassung und der Kontrolle über eine ggf. zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer auch der Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Das Verfahren richtet sich nach der Straßenverkehrszulassungsordnung, für Kfz nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Zuständig für die Zulassung ist der Landkreis oder die kreisfreie Kommune im Rahmen der Auftragsverwaltung sowie − bei speziellen Fahrzeugen − eigentümerbezogen eine besondere Verwaltungsbehörde, z. B. Zulassungsstelle der Bundeswehr, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, das Bundesministerium des Innern (Beschaffungsamt des BMI – Kraftfahrzeugzulassungsstelle) sowie ehemals auch die Deutsche Bundesbahn („DB−“) und die Deutsche Bundespost („BP−“).

Es teilt sich auf in

Diese Zulassungen bilden jedoch nur eine der Voraussetzungen für die weitere Prüfung hinsichtlich der Zulassung. Das Fahrzeug muss verkehrssicher und haftpflichtversichert sein. Man unterscheidet weiterhin über die konkrete Zulassung durch eine Straßenverkehrsbehörde oder eine sonstige zuständige Stelle. Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge erhalten ein gesiegeltes Kraftfahrzeugkennzeichen(schild) – in Form von Zulassungsplaketten beziehungsweise in Form eines Aufklebers (Dienstsiegel der Zulassungsstelle) – sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) zugeteilt.

Die Kennzeichenvergabe wird sodann mit Fahrzeug- und Halterdaten sowie Verwaltungsdaten im Fahrzeugregister (ZEVIS) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingespeist.

Der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr unterliegen Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über sechs km/h sowie Kraftfahrzeuganhänger[1] (außer die von Mofas, diese sind nicht zulassungsfähig).

Siehe auch

Literatur

  • Bernd Huppertz: Zulassung von Fahrzeugen. Stuttgart u. a. Boorberg, 2007, 2. Auflage. ISBN 978-3-415-03847-9
  • Tino Schuppan, Jörg Penning-Poggenbeck: eGovernment im Kfz-Zulassungswesen. Konzeption zur Umsetzung (= KWI-Projektberichte; 2). Kommunalwissenschaftliches Institut, Universität Potsdam 2007 (Volltext)
  • Bernhard Zunner: Praxiswissen Fahrzeug-Zulassung. Neuwied, Luchterhand 2007, ISBN 978-3-472-06872-3

Einzelnachweise

  1. § 1 FZV


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