- Zwangsmühle
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Mühlenzwang bezeichnet eine mittelalterliche Rechtsetzung (nur in wenigen Territorien als Erlass oder Gesetz kodifiziert). Wo ein Mühlenzwang herrschte, musste alles Korn, das von den Bauern eines Grundherren geerntet wurde, auch in der Mühle des jeweiligen Grundherren bzw. der ortsansässigen Mühle gemahlen werden.
Damit wurde ein Wettbewerb zwischen den Mühlen verhindert und durch den künstlich erhöhten Mahllohn konnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Davon hatten allerdings viele Mühlenpächter nur wenig, da die Pachtzahlungen an den Eigentümer häufig sehr hoch waren.
Der Mühlenzwang wird in der rechtshistorischen Literatur häufig so behandelt, als hätte es ihn im gesamten Deutschen Reich oder sogar darüber hinaus verbindlich gegeben. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Häufig wurden Gesetze, die Mühlen betrafen, erst mit der Einführung des römischen Rechts erlassen. Das Entstehen solcher Vorschriften stand regelmäßig in Zusammenhang mit einer obrigkeitlich gewollten und geplanten Wirtschaftspolitik, die häufig jedoch erst im 18. Jahrhundert oder sogar noch später einsetzte.
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