Zweischneidigkeit der Bilanz

Zweischneidigkeit der Bilanz

Unter der Zweischneidigkeit der Bilanz wird die doppelte Maßgeblichkeit jeder Bilanz sowohl für die Gewinnermittlung der Vergangenheit als auch der Zukunft bezeichnet. Dies folgt aus der Vorgabe der Bilanzidentität, nach der das Endvermögen des laufenden Wirtschaftsjahres zugleich das Anfangsvermögen des folgenden Wirtschaftsjahres ist.

Beispiel: Zur Minimierung der Steuerlast werden bei der Erstellung der Steuerbilanz Abschreibungsmöglichkeiten im laufenden Jahr voll ausgeschöpft. Dies führt zu einer Verlagerung von Gewinnen in die Zukunft und somit zu einem Zinsgewinn, weil eine Steuerlast zinslos in die Zukunft verschoben wird. Aufgrund der Zweischneidigkeit der Bilanz führen nun die vorgezogenen Abschreibungen automatisch zu einem verringerten Abwertungsspotenzial in späteren Jahren. Dies ist bei der Bilanzerstellung zu berücksichtigen: Der in den Folgejahren entsprechend höhere Gewinn kann aufgrund der Steuerprogression den mit der vorzeitigen Abschreibung erzielten Zinsgewinn zum Beispiel wieder zunichte machen.


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