- Zweitmarkt
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Unter dem Zweitmarkt versteht man einen Markt, in dem die Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen oder geschlossenen Fonds während der Vertragslaufzeit gehandelt werden.
Der Begriff des Zweitmarktes ist nicht zu verwechseln mit dem Sekundärmarkt. Der Sekundärmarkt beschreibt den Handel mit börsengängigen Wertpapieren nach dem Börsengang.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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