Zwischenzinsen

Zwischenzinsen

Zwischenzinsen können sich ergeben, wenn ein Schuldner eine Verbindlichkeit vor dem Tag der Fälligkeit begleicht. Da der Gläubiger in diesem Falle vorzeitig die Nutzung des Kapitals erlangt, kann er für den Zwischenzeitraum Zinsen erwirtschaften, weswegen der vorzeitig leistende Schuldner berechtigt sein kann, diese Zwischenzinsen von dem Forderungsbetrag in Abzug zu bringen.

Das deutsche Recht regelt das Problem der Zwischenzinsen zunächst in § 272 BGB, darüber hinaus in mehreren spezialgesetzlichen Normen. § 272 BGB bestimmt lediglich, dass der Schuldner einer unverzinslichen Forderung im Falle der Leistung vor Fälligkeit nicht zum Abzug von Zwischenzinsen berechtigt ist. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass im Falle einer verzinslichen Forderung der Abzug von Zwischenzinsen zulässig ist, freilich nur dann, wenn der Schuldner überhaupt zu einer vorzeitigen Leistung berechtigt ist.

Von dem Grundsatz, dass der Abzug von Zwischenzinsen unterbleibt, kennt das Gesetz mehrere Ausnahmen, beispielsweise dann, wenn der Gläubiger ausnahmsweise eine vorzeitige Leistung verlangen kann oder diese zu vertreten hat, so bei Gefährdung der Sicherungswirkung einer Hypothek wegen einer Verschlechterung des Grundstücks (§ 1133 BGB) oder nach einer Pflichtverletzung durch den Pfandgläubiger (§ 1217 Abs. 2 BGB).

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  • Zwischenzinsen — Zwischenzinsen,   die Zinsen für den Zeitraum zwischen Zahlung und Fälligkeit einer Forderung. Grundsätzlich ist der Schuldner, der eine unverzinsliche Schuld vor Fälligkeit bezahlt, zum Abzug von Zwischenzinsen nicht berechtigt (§ 272 BGB); das… …   Universal-Lexikon

  • Zwischenzinsen — (Marchzins in der Schweiz), Zinsen für die Zwischenzeit von der wirklichen Zahlung bis zu dem spätern Zeitpunkt der Fälligkeit; bei Papieren, welche feste Zinsen abwerfen, die vom letzten Zinstermin bis zum Kauftag laufenden Zinsen, welche vom… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwischenzinsen — ↑Interusurium …   Das große Fremdwörterbuch

  • Zwischenzinsen — 1. ⇡ Diskont, den der Schuldner bei vorzeitiger Rückzahlung der Schuld abzuziehen berechtigt ist. Nach Abzug der Z. verbleibt der Gegenwartswert des Schuldkapitals. Grundsätzlich ist der Schuldner zum Abzug von Z. bei einer unverzinslichen Schuld …   Lexikon der Economics

  • Zwischenzinsen — Zwị|schen|zin|sen Plural …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zwischenzins — Zwischenzinsen können sich ergeben, wenn ein Schuldner eine Verbindlichkeit vor dem Tag der Fälligkeit begleicht. Da der Gläubiger in diesem Falle vorzeitig die Nutzung des Kapitals erlangt, kann er für den Zwischenzeitraum Zinsen erwirtschaften …   Deutsch Wikipedia

  • Interusurĭum — (lat., Diskont, Skonto, Rabatt), der Vorteil, der dem Gläubiger durch Zahlung einer Geldschuld vor der Verfallzeit erwächst. Wird nämlich eine Schuld, die unverzinslich oder mit geringern als landesüblichen Zinsen zu verzinsen ist, vor dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Marchzins — Marchzins, in der Schweiz, s. Zwischenzinsen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zins — Aufwand; Ertrag; Aufschlag; Abgabe; Verzinsung * * * Zins [ts̮ɪns], der; es, en: in Prozenten ausgedrückter Betrag, den jmd. von der Bank für seine Einlagen erhält oder den er für zeitweilig ausgeliehenes Geld bezahlen muss: er hat ein Sparbuch… …   Universal-Lexikon

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