- Äquivalenzinteresse
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Das Äquivalenzinteresse ist ein Rechtsbegriff aus der deutschen Rechtswissenschaft. Als Äquivalenzinteresse bezeichnet man das Interesse eines Vertragspartners am Erhalt der vertraglich vereinbarten Primärleistung in der im Vertrag vereinbarten Form. Mit anderen Worten, dass der andere Vertragsteilnehmer die Leistung vollständig und frei von Mängeln bewirkt.
So hat zum Beispiel ein Verkäufer dem Käufer unter bestimmten Umständen Schadensersatz zu leisten, wenn die verkaufte Sache vor der Übergabe zerstört wird und der Käufer dadurch einen Schaden erleidet, zum Beispiel weil ihm Fahrtkosten für die sinnlos gewordene Abholung der Sache anfallen.
Das Gegenstück zum Äquivalenzinteresse bildet das Integritätsinteresse. Die Abgrenzung zwischen den beiden Begriffen ist insbesondere im Schadensrecht von Bedeutung.
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