Integritätsinteresse

Integritätsinteresse

Das Integritätsinteresse ist ein Rechtsbegriff aus der deutschen Rechtswissenschaft. Als Integritätsinteresse bezeichnet man das Interesse eines Vertragspartners an der Unversehrtheit seiner außerhalb der vertraglichen Beziehung liegenden Rechtsgüter.

So hat ein Vertragspartner nach § 241 Abs. 2 BGB Rücksicht auf die Rechtsgüter des anderen zu nehmen. Verursacht er schuldhaft einen Schaden, so hat er diesen in Höhe des Integritätsinteresses zu ersetzen.

Das Gegenstück zum Integritätsinteresse bildet das Äquivalenzinteresse. Die Abgrenzung zwischen den beiden Begriffen ist insbesondere im Schadensrecht von Bedeutung.


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