Österreichisches Patentamt

Österreichisches Patentamt
OsterreichÖsterreich  Österreichisches Patentamt
Österreichische Behörde
Oesterreichisches Patentamt.svg
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde nachgeordnete Dienststelle
Gründung 1. Jänner 1899
Hauptsitz Wien
Behördenleitung Friedrich Rödler

Präsident

Website www.patentamt.at
Österreichisches Patentamt

Das Österreichische Patentamt ist die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Österreich mit Sitz in Wien. Es ist zuständig für Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster (Designs), Halbleitertopographie und Schutzzertifikatsanmeldungen. Weiteres bietet das Patentamt der Öffentlichkeit Informationen zu gewerblichen Schutzrechten und Schulungen an.

Mit der Patentgesetz-Novelle 1992 wurde dem Österreichischen Patentamt Teilrechtsfähigkeit zuerkannt. Unter dem Firmennamen serv.ip, das für Service of Industrial Property steht, werden Informationsdienstleistungen in Zusammenhang mit gewerblichen Rechtsschutz angeboten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Österreichische Patentamt hat mit Inkrafttreten des österreichischen Patentgesetzes am 1. Jänner 1899 seine Tätigkeit aufgenommen. 1908 trat Österreich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- und Handelsmarken bei. Am 1. Juli 1938 wurde das Österreichische Patentamt als „Zweigstelle Österreich“ dem Reichspatentamt eingegliedert. Beim Deutschen Reichspatentamt eingereichte Patentanmeldungen hatten für das Gebiet Österreich dieselbe Wirkung wie für das Deutsche Reich. 1940 wurde das deutsche Patentgesetz für Österreich in Kraft gesetzt. Durch die Wiederverlautbarung der österreichischen Rechtsvorschriften, durch das Patentschutz-Überleitungsgesetz im Jahr 1947 und die Schaffung zahlreicher Übergangsbestimmungen wurden wieder die rechtlichen Grundlagen für die unabhängige Tätigkeit des Amtes geschaffen. 1950 wurde - nachdem die Dokumentation des Amtes zugriffsbereit war - die Neuheitsprüfung wieder voll aufgenommen. Im Jahr 1979 sind das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und der Zusammenarbeitsvertrag (ZV bzw. PCT - Patent Cooperation Treaty) für Österreich in Kraft getreten. Seitdem ist das Österreichische Patentamt als internationale Recherchenbehörde und als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde im Rahmen des Zusammenarbeitsvertrags tätig.

Struktur

Neben den technischen Abteilungen, welche für die formale und materielle Prüfung von Patent-, Gebrauchsmuster- und Schutzzertifikatsanmeldungen sowie Einsprüche zuständig sind umfasst das Patentamt drei Rechtsabteilungen, die zusätzlich auch noch für Marken- und Designschutz zuständig sind. Das Österreichische Patentamt ist auch für Streitverfahren betreffend die Erteilung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten sowie Rechtsmittel gegen die Beschlüsse der technischen Abteilungen und der Rechtsabteilungen zuständig. Berufungsinstanz gegen die Endentscheidungen der Nichtigkeitssenate des Österreichischen Patentamts ist seit 1950 der Oberste Patent- und Markensenat, der den Patentgerichtshof ersetzt. Seit 2005 ist dieser auch Beschwerdeinstanz gegen die Endentscheidungen der Rechtsmittelabteilung.

Im Jahr 2010 wurden dem Österreichischen Patentamt 3.560 Erfindungsanmeldungen vorgelegt. 1.1130 Patente wurden erteilt und 659 Gebrauchsmuster registriert. Die Zeit bis zur Erteilung eines Patents beträgt durchschnittlich zwei Jahre, eine Gebrauchsmusterregistrierung erfolgt rascher. 2010 wurden 6.824 nationale Markenanmeldungen im Österreichischen Patentamt eingereicht. 5.910 Anmeldungen stammten von Österreichern und es wurden 5.606 Marken registriert. Es gab 982 Musteranmeldungen und 709 wurden registriert.

Quelle

Weblinks

http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=index&action=index /Onlinesuche in der Datenbank des Deutschen Patentamtes

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