- Übereinstimmungszeichen
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Das Übereinstimmungszeichen kennzeichnet Bauprodukte, die den maßgeblichen technischen Regeln, der bauaufsichtlichen Zulassung, dem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entsprechen. In Deutschland ist es auch unter der Bezeichnung Ü-Zeichen bekannt, in Österreich als ÜA-Einbauzeichen. Es wird inzwischen weitgehend, jedoch nicht vollständig, durch die europaweit gültige CE-Kennzeichnung ersetzt.
Weblinks
- http://www.salzburg.gv.at/bw-zert-aufgaben-uea.htm Informationen zum österreichischen Übereinstimmungszeichen vom Salzburger Landespressebüro
- http://www.is-argebau.de/lbo/VTMU013.pdf Muster-Verordnung zum deutschen Ü-Zeichen bei der ARGEBAU (PDF-Datei; 9 kB)
- http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf Musterbauordnung mit Bestimmungen zum deutschen Ü-Zeichen bei der ARGEBAU (PDF-Datei; 259 kB)
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