Überschießende Innentendenz

Überschießende Innentendenz

Überschießende Innentendenz ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Man spricht von überschießender Innentendenz im Strafrecht bei einem Tatbestand, welcher im subjektiven Tatbestand mehr verlangt, als im objektiven Tatbestand passiert sein muss. Ein solcher Tatbestand ist zum Beispiel der Diebstahl gemäß § 242 StGB. Dort wird im subjektiven Tatbestand die Zueignungsabsicht verlangt, zu der es im objektiven Tatbestand keine Entsprechung gibt.


Ein weiteres Beispiel ist die Urkundenfälschung gem. § 267 StGB. Dort wird subjektiv die Absicht, die Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr zu nutzen, verlangt, während objektiv ein solcher Täuschungserfolg nicht gegeben sein muss.


Man spricht vor diesem Hintergrund auch von erfolgskupierten Delikten.

Weblinks

Literatur

  • Rolf Schmidt, Klaus Priebe: Strafrecht. Besonderer Teil II, Verlag Dr. Rolf Schmidt GmbH, Bremen 2007
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