- Beobachterstatus
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Der Beobachterstatus beschreibt den Zustand einer Person, einem Gremium oder einem Organ, nur als Beobachter anzugehören. Man erfährt, was das Gremium beschließt und kann auch argumentieren. Jedoch hat man keine Entscheidungskompetenzen. Zum Beispiel haben Deutschland und Frankreich Abgesandte in das jeweils andere Kabinett entsendet, die Beobachterstatus haben.
Die Schweiz hatte in den Vereinten Nationen seit deren Gründung bis zu ihrem Beitritt nur Beobachterstatus. Der Heilige Stuhl hat als Nicht-Mitglied in den Vereinten Nationen bis heute nur Beobachterstatus, ebenso in der Welthandelsorganisation und die Organisation der Islamischen Konferenz.
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