Bergierbericht

Bergierbericht

Der Bergier-Bericht umfasst die historische und rechtliche Aufarbeitung der während des Zweiten Weltkriegs in die Schweiz gelangten Vermögenswerte durch eine internationale Historikerkommission. Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz–Zweiter Weltkrieg wurde am 13. Dezember 1996 durch die schweizerische Bundesversammlung für die Dauer von fünf Jahren ins Leben gerufen.

Die Kommission, die aus vier schweizerischen und vier ausländischen Mitgliedern (aus Israel, Grossbritannien, Polen und den USA) bestand, legte in den Jahren 1998 bis 2001 mehrere Zwischenberichte und am 22. März 2002 einen Schlussbericht vor. Gegenstand der Untersuchung waren sämtliche in die Schweiz gelangten Vermögenswerte von Opfern des Naziregimes, aber auch von Tätern und Kollaborateuren. Zudem wurde die schweizerische Flüchtlingspolitik im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu den Alliierten und Achsenmächten sowie die Zusammenarbeit schweizerischer Handels- und Industrieunternehmen mit der nationalsozialistischen Wirtschaft untersucht. Die Untersuchung bezog sich auch auf die Zeit nach 1945 und schloss die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte mit ein. (Washingtoner Abkommen 1946, Meldeschluss für nachrichtenlose Konten 1962.)

Literatur

  • Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg: Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg. Verlag Pendo, Zürich 2002, ISBN 3-85842-601-6 (Schlussbericht)

Siehe auch

Weblinks


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