Washingtoner Abkommen

Washingtoner Abkommen

Als Washingtoner Abkommen oder auch Washingtoner Verträge werden folgende Vereinbarungen bezeichnet (beide Bezeichnungen wurden der Übersichtlichkeit zusammengefasst):

Inhaltsverzeichnis

Washingtoner Vertrag von 1871

Dieser Vertrag zwischen Großbritannien und den Vereinigten Staaten regelte strittige Fragen, die insbesondere aus den Folgen des Amerikanischen Bürgerkriegs resultierten. So z. B. Gebietsansprüche der USA in Alabama, die Irische Republikanische Bruderschaft (Fenian Brotherhood), und Grenzstreitigkeiten zwischen den USA und dem damaligen britischen Dominion Kanada.

Verträge zur Abrüstung im Pazifik (1922)

Teilnehmer der internationalen Flottenkonferenz, die vom 12. November 1921 bis zum 6. Februar 1922 in Washington abgehalten wurde, waren mit den USA, Großbritannien, Japan, Frankreich, Italien, China, Belgien, den Niederlanden und Portugal alle Staaten, die ein wirtschaftliches und politisches Interesse am Pazifischen Raum hatten, vertreten. Die Fernöstliche Republik hatte Beobachter entsandt. Unter dem Vorsitz des damaligen amerikanischen Außenministers Charles Evans Hughes wurden insgesamt vier einzelne Verträge geschlossen, die gemeinsam zum Ziel hatten, das Flottenwettrüsten zu beenden und den aktuellen politisch-militärischen Zustand im Pazifik beizubehalten:

Washingtoner Flottenvertrag

Der Flottenvertrag regelt die Flottenstärken der Großmächte Großbritanniens, Japans, Frankreichs, Italiens und der USA zueinander. Diese sollen ab sofort im Verhältnis 5:3:1,75:1,75:5 gehalten werden. Außerdem wurde ein zehnjähriger Baustopp für Große Kampfschiffe festgelegt; für Schlachtschiffe, Flugzeugträger und Geschützte Kreuzer wurden noch weitergehende Details vereinbart (siehe auch Flottenkonferenz).

Viermächtevertrag

Die USA, Großbritannien, Frankreich und Japan bestätigen die aktuellen Gebietsgrenzen und vereinbaren friedliche Lösung von zukünftigen Konflikten.

Fünfmächtevertrag

Die USA, Japan, Großbritannien, Frankreich und Italien regeln den U-Boot-Einsatz und ächten gemeinsam den Einsatz von Giftgas.

Neunmächtevertrag

Alle neun oben genannten Staaten verpflichten sich zur Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität Chinas; Japan gesteht den USA Sonderrechte zu und zieht seine Truppen aus Sibirien zurück.

Abkommen zum Funkverkehr (1927)

Im Jahre 1927 wurden den Funkamateuren international folgende Frequenzbereiche zugeteilt:

Der Träger der Aussendung muss 20 kHz neben den Bandgrenzen Abstand einhalten. Die damalige Amplitudenmodulation (AM) in der Fonie durfte eine Bandbreite von 10 kHz nicht mehr überschreiten; die damalige höchste Amplitudenmodulation sollte nicht höher als bei 5 kHz liegen. Sowohl der damalige Deutsche als auch Niederländische Minister haben die Verträge ratifiziert.

Im Laufe der Jahre sind aus diesen Zusammenkünften der Funkamateure innerhalb der einzelnen Staaten internationale Treffen entstanden, die sich heutzutage in die International Amateur Radio Union (IARU) gliedern.

Die heutigen Frequenzzuweisungen werden in Nachfolge dieser Verträge von der World Radiocommunication Conference (WRC), welche etwa alle vier Jahre zu einem Treffen zusammen kommt, verhandelt.

Washingtoner Vertrag von 1935 (Roerich-Pakt)

Der nach seinem Begründer Nicholas Roerich meist als Roerich-Pakt bezeichnete Washingtoner Vertrag von 1935 ist ein noch heute gültiger völkerrechtlicher Vertrag über den Schutz von künstlerischen und wissenschaftlichen Einrichtungen und geschichtlichen Denkmälern im Falle eines Krieges. Ihm traten neben den Vereinigten Staaten neun Länder Lateinamerikas bei.

Washington-Pakt der Vereinten Nationen (1942)

Am 1. Januar 1942 schlossen sich 26 gegen die Achsenmächte kämpfenden Staaten zu den United Nations zusammen.

Abkommen über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz (1946)

Abkommen zwischen der Schweiz und den Alliierten (primär der USA, Großbritannien und Frankreich in Vertretung 15 weiterer Staaten) nach dem Zweiten Weltkrieg über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz, das am 25. Mai 1946 in Kraft trat. Durch den Vertrag verpflichtete sich die Schweiz zur Beschlagnahme deutscher Vermögenswerte und zur Zahlung von 250 Millionen Franken, ohne einen Rechtsgrund dafür anzuerkennen. Hintergrund waren die Vorwürfe der Alliierten an die Schweiz wegen des vom Deutschen Reich geraubten und an die Schweizer Nationalbank verkauften Goldes.[1] Zahlungen aus dem Abkommen gingen an die Tripartite Commission for the Restitution of Monetary Gold, kurz: Tripartite Gold Commission (TGC).

Washingtoner Vertrag der NATO (1949)

Durch diesen Vertrag wurde die NATO gegründet.[2]

Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (1973)

Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, dass den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen regelt.

Washingtoner Abkommen zur Gründung der Bosnisch-Kroatischen Föderation in Bosnien und Herzegowina (1994)

Am 18. März 1994 unterzeichneten in Washington Alija Izetbegović und Franjo Tuđman ein Abkommen über die Gründung der Bosnisch-Kroatischen Föderation in Bosnien und Herzegowina.

Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998

Die so genannte Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 beinhaltet die „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ und bildet die nicht rechtsverbindliche Grundlage für die Herausgabe von Kunstobjekten aus deutschen Museen. Veröffentlicht wurde diese Erklärung im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington, D.C., 3. Dezember 1998.

Vertrag zur Entschädigung der jüdischen Bevölkerung in Österreich (2003)

Vom österreichischen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel mit der International Commission On Holocaust Era Insurance Claims ausgehandelter Vertrag, der besagt, dass, wenn es keine gesonderte Regelung über die Entschädigung für das jüdische Gemeindevermögen gibt, die Israelische Kultusgemeinde in Wien ihre Forderungen hinsichtlich des Gemeindevermögens im Rahmen des Entschädigungsfondsgesetzes, das auf diesem Vertrag basiert, geltend machen muss. Österreich stattete den zugehörigen "General Settlement Fund for Victims of National Socialism" (GSF) mit 250 Millionen Euro aus.

Washington-Konsens

Der sogenannte Konsens von Washington ist kein Vertrag, sondern eine Art informelle Einigung (überwiegend neoliberaler Tendenz) zu Fragen der Wirtschaftspolitik.

Einzelnachweise

  1. http://www.gesetze.ch/sr/0.982.1/0.982.1_000.htm
  2. Abkommen über die Lösung von Investitionsstreitfällen zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (1965)

Weblinks


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