Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg

Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg
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  • Geistige Landesverteidigung
  • Politische Einigung
  • Teils Vor-Revisionistische Geschichtsdarstellung

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Die Schweiz wurde während des Zweiten Weltkrieges nicht durch eine Invasion in Mitleidenschaft gezogen. Wirtschaft, Gesellschaft und Zeitgeschehen waren jedoch stark vom Krieg betroffen, insbesondere dadurch, dass die Schweiz zeitweise vollständig von den Achsenmächten umschlossen war. Die Regierung (und Armeeführung) wollte angeblich Neutralität und Souveränität wahren, möglichst ohne eine der Kriegsparteien zu brüskieren. Nach Kriegsende beschuldigten die Siegermächte die Schweiz der Kooperation mit den Nationalsozialisten, denn u.a. wurden ca. 75 % der Devisen der ins Ausland gehenden Goldtransaktionen der Reichsbank über das Schweizer Bankensystem abwickelt.

Die Zeit des Zweiten Weltkrieges wird von der Aktivdienstgeneration als Grenzbesetzung 1939–45 bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Die Schweiz vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges

Politik

Bundesräte:

Die Schweiz während des Zweiten Weltkrieges

Allgemein

Vor allem in der Deutschschweiz gab es Minderheiten, welche die Ideen der Nationalsozialisten unterstützten. Sie waren unter dem Namen Frontisten organisiert und stellten zeitweise Stadtparlamentarier in Zürich und Kantonsparlamentarier etwa in Schaffhausen. Ihr Wappen war ein Schweizerkreuz mit bis an den Rand gehenden weissen Balken. Ohne sich ausdrücklich als Nazis oder Frontisten auszugeben, waren aber auch gewisse Exponenten der gesellschaftlichen Elite vom neuen deutschen Gedankengut beeinflusst. Eine permanente Herausforderung stellte zudem die „Fünfte Kolonne“, die Gruppe der Nazi-Deutschen in der Schweiz, dar.

Die Schweiz berief sich während des Zweiten Weltkrieges auf ihre bewaffnete Neutralität und ordnete die allgemeine Mobilmachung am 2. September 1939 an. Am 29. August wurden vorgängig schon die Grenztruppen aufgeboten.

Im Norden, Osten sowie im Süden von den Achsenmächten umgeben, versuchte man mit Rationierung und systematischer Nutzung von u. a. Grünflächen, wie Fussballplätzen (Plan Wahlen), der Lebensmittelknappheit zu begegnen.

Regierung während des Kriegs

Bundespräsidenten:

Innenpolitische Lage

Bei Kriegsausbruch hoffte man noch auf ein baldiges Kriegsende. Im Mai 1940 überstürzten sich die Ereignisse, die Situation wurde bedrohlicher und die Bevölkerung ängstigte sich mit andauerndem Verlauf des Krieges mehr und mehr. Insbesondere aus folgenden Gründen:

  • 1940 überrannten Armeen Hitlers neutrale Länder wie die Niederlande, Belgien und Luxemburg innerhalb weniger Tage. Auch die Schweizer befürchteten daher einen Einmarsch der kriegführenden Staaten.
  • Die französische Armee, die als sehr stark galt, wurde durch den deutschen Blitzkrieg innerhalb eines Monats überrollt.
  • Es kam zu Sabotageakten und Truppenaufmärschen an der Schweizer Grenze. Erst im Nachhinein wurde bekannt, dass diese inszenierten Aufmärsche Teil der deutschen Propaganda waren.
  • Die umstrittene Radioansprache vom 25. Juni 1940 des damaligen Bundespräsidenten Marcel Pilet-Golaz wurde von vielen als voreilige Anpassung oder gar Unterwerfung an Deutschland gedeutet.

Die demokratische Struktur des Landes blieb im Grundsatz während des ganzen Krieges erhalten. Bereits 1935 waren rechtsradikale Bestrebungen in Form der Fronten-Initiative, die das politische System teils deutschen Gegebenheiten anpassen wollten, in der Volksabstimmung deutlich gescheitert. Während des Krieges dann schränkte das sogenannte Vollmachten-Regime des Bundesrates die Rechte sowohl des Volkes wie des Parlamentes teilweise ein. Freie Wahlen blieben jedoch erhalten, und es gelangten sogar drei Volksinitiativen aus der Bevölkerung vor die Abstimmung durch das Volk - auch die traditionelle direkte Demokratie verschwand nicht völlig aus dem politischen Erscheinungsbild.

Todesstrafen

Die Schweiz schaffte im Gegensatz zu vielen anderen Staaten mitten im Krieg die zivile Todesstrafe ab; sie wurde letztmals am 18. Oktober 1940 an Hans Vollenweider vollstreckt.

Allerdings häuften sich die Fälle von Landesverrat. Insgesamt verzeichnete man 468 entdeckte Fälle während den Kriegsjahren. Es kam zu 33 Todesurteilen durch die Militärjustiz, wovon elf Verurteilte Ausländer waren. Fünfzehn Todesurteile wurden in Abwesenheit der Angeklagten verhängt. Bei den siebzehn Hingerichteten handelte es sich ausser bei einem Liechtensteiner ausschliesslich um Deutschschweizer. Unter den Exekutierten waren ein Major, zwei Subalternoffiziere, sowie drei Fouriere. Die Hinrichtungen wegen Landesverrats wurden Jahrzehnte später im Film Die Erschiessung des Landesverräters Ernst S. thematisiert.

Hochverrat reichte als Tatbestand nicht aus, um die Todesstrafe zu verhängen. So kamen viele, die mit den Nationalsozialisten paktierten, mit teilweise milden Strafen davon. Schweizer, die in der Waffen-SS kämpften, wurden nur wegen „fremder Dienste“ angeklagt.

Der Westschweizer Theologiestudent Maurice Bavaud hatte versucht, Hitler zu töten und wurde dafür durch das NS-Regime hingerichtet. Die punktuelle Pressezensur in der Schweiz sorgte allerdings dafür, dass in den Medien darüber sehr diskret berichtet wurde. Noch heute gibt es in Bavauds Heimatstadt Neuenburg kein Monument und keine Gedenktafel für Bavaud.

Anrainerstaaten der Schweiz

  • Deutschland ab 1. September 1939 (Angriff auf Polen) im Krieg. Die Kriegsziele Hitlers gegenüber der Schweiz lassen sich einer Quellenanalyse von Jürg Fink entnehmen.[1] Eine der Quellen mit Hitler-Aussagen beweist indirekt die relative Wichtigkeit der Schweizer Rüstungslieferungen ans Reich: „Ich bin entschlossen, wenn notwendig halb Europa für unsere Rüstung einzusetzen“. Unter anderem oder vor allem deshalb sollte die Schweiz wohl bis nach dem erhofften Sieg im Ostfeldzug verschont bleiben. Der Sprachduktus für nachher stammt von Goebbels: „.... Aus alldem hat der Führer die Konsequenz gezogen, dass das heute noch in Europa vorhandene Kleinstaatengerümpel so schnell wie möglich liquidiert werden muss.“
  • Frankreich erklärte Deutschland am 3. September 1939 den Krieg. Ab Mai 1940 Angriff durch Deutschland. Kapitulation nach einem Monat.
  • Österreich ab 12. März 1938 an Deutschland angeschlossen
  • Italien ab 1922 faschistisch (Mussolini)
  • Liechtenstein blieb wie die Schweiz neutral und unversehrt (grenzt selber nur an Österreich und die Schweiz.)

Die Armee

Die Losung der Stunde
Panzersperre Gurmels. Bunker aus dem Jahr 1914. Um 1940 mit Höckersperre und Pak-Bunker erweitert.

General und Oberbefehlshaber der Schweizer Armee wurde am 30. August 1939 durch Parlamentsbeschluss Henri Guisan (18741960), zuvor Kommandant eines Armeekorps.

September 1939

Nach der Mobilmachung am 2. September 1939 rückten etwa 450'000 Soldaten zum Aktivdienst ein. Ausserdem wurden ca. 10'000 Frauen zum sogenannten militärischen Frauenhilfsdienst (FHD) eingezogen.

Es ist anzumerken, dass bei der ersten Mobilmachung der Armeestab über keine Operationspläne verfügte. Das Eidgenössische Militärdepartement wollte den künftigen Befehlshaber nicht in seiner Entschlussfreiheit einschränken. Der General musste zunächst die bestehenden Befestigungsanlagen berücksichtigen, die keine einheitliche Grundausstattung hatten. Auch bildeten diese kein einheitliches System. Die Festungen von Sargans, St-Maurice und Gotthard bildeten das Erbe früherer, aber noch immer gültiger Anschauungen der Verteidigung.

Vielerorts fehlte es an Waffen, Munition und Ausrüstung. Besonders prekär war die Lage bei den Fliegertruppen. Die 21 Staffeln bestanden zu einem grossen Teil aus veralteten Maschinen und fünf Staffeln verfügten nicht einmal über eigene Flugzeuge. Vor dem Krieg kaufte aber die Armee in letzter Minute in Deutschland noch 80 hochmoderne Messerschmitt-Jäger. In eigenen Fabriken begann man zudem mit der Lizenzproduktion französischer Morane-Saulnier-Jäger. Auch heimische Jagdbomber und Aufklärer füllten nach und nach die Lücken in der Luftverteidigung.

Nicht viel besser sah es beim Heer aus. Es fehlte vor allem an Panzerabwehrmitteln. Eigene Kampfpanzer fehlten weitgehend. Die Armee war 1939 relativ schlecht motorisiert, was Verschiebungen recht kompliziert machte. Eine so statische Armee hätte im Mittelland einem hochgerüsteten Gegner wie Deutschland nicht viel entgegenzusetzen gehabt. Das erkannte auch die Armeeführung angesichts der Blitzkriege in Polen, Niederlanden, Belgien und Frankreich.

Bei der Wehrmacht wurde überlegt, ob die französische Grenzsicherung (Maginot-Linie), südlich, über die Schweiz, umgangen werden könnte. Zwischen der Schweiz und Frankreich bestanden bereits vor Kriegsausbruch geheime Abmachungen, nach welchen mindestens eine französische Division bei einem deutschen Einmarsch in die Schweiz die Lücke zwischen dem befestigten Gempenplateau und der Maginot-Linie geschlossen hätte. Zeugen dieses Plans sind die in diesem Raum vorbereiteten Geschützstellungen, welche auch für französische Geschütze geeignet waren. [2] Angriffspläne wie der Plan Operation Tannenbaum entstanden aber erst während und nach dem Einmarsch in Frankreich im Juni 1940. Die Absicht in diesen Operationsplänen war es, das Schweizer Mittelland als Durchgangsachse nach Südfrankreich zu benutzen. Italienische Pläne sahen einen Einmarsch über die Pässe Splügen und Simplon vor. Das deutsche Oberkommando attestierte der Schweizer Armee zwar Kampfwillen, sie sei dem deutschen Heer aber „voll unterlegen“.

Mobilmachungsaufstellung

Einheit Kommandant Einsatzraum
1. Armeekorps Oberstkorpskommandant Lardelli Westen und Südwesten
1. Division Oberstdivisionär Combe Waadt
2. Division Oberstdivisionär Borel Bieler und Neuenburger Jura
3. Division Oberstdivisionär von Graffenried Bern / Murten
8. Division Oberstdivisionär Gübel Wiggertal
9. Division Oberstdivisionär Tissot Gotthard
1. Leichte Brigade Oberst Charrière Morges Jura
2. Leichte Brigade Oberst Koller Freibergen
10. Gebirgsbrigade Oberstbrigadier Schwarz unterer Lauf der Rhone und Dranses
11. Gebirgsbrigade Oberstbrigadier Bühler Simplon (oberes Rhonetal)
     
2. Armeekorps Oberstkorpskommandant Prisi Norden
4. Division Oberstdivisionär Scherz Solothurner Jura
5. Division Oberstdivisionär Prisi Aargau / Fricktal
     
3. Armeekorps Oberstkorpskommandant Miescher Osten und Nordosten
6. Division Oberstdivisionär Constam Zürich / Winterthur
7. Division Oberstdivisionär Flückiger Toggenburg
3. Leichte Brigade Oberst Wirth Frauenfeld
12. Gebirgsbrigade Oberstbrigadier Hold Graubünden
Festung Sargans Oberstbrigadier Gubler Sargans
     
Flieger- und Fliegerabwehrtruppen Oberstdivisionär Bandi  

Oktober 1939

Fall Nord. Schematische Darstellung des Operationsbefehls Nr. 2

Dezember 1939

Änderung:

  • Die 3. Division - bis zu diesem Moment die Armeereserve - wird dem 2. Armeekorps unterstellt. Ihr Einsatz ist neu im Jura zwischen der 5. und 4. Division.

Der General nimmt bewusst ein Risiko in Kauf, indem er sich auf die Nordfront konzentriert. Wegen des Winters hätte man im Notfall auf die Kräfte der Südfront als neue Armeereserve greifen können.

Januar 1940

Ab dem 1. Januar wird mit der Aufstellung eines neuen 4. Armeekorps begonnen. Das 3. Armeekorps wird nun seinen Einsatz im Zentrum leisten. Dadurch ist eine Dreiteilung der Armeestellungen möglich.

Frühjahr 1940

Im Frühjahr 1940 werden Pläne für das Réduit National erstellt. Die Hauptunterschiede bestehen in den mehr oder weniger grossen Umrissen.

Zwei Lösungen stehen zu engeren Auswahl:

  • Die konsequenteste Lösung, welche die äussersten Schlussfolgerungen der Idee zog, stellte der Plan German dar. Ein Réduit von beschränktem Ausmass, das durch Gebirgstruppen verteidigt werden sollte.
  • Der Plan Gonard umfasste ein ausgedehnteres System, unter Einschluss der drei befestigten Zonen Sargans, Gotthard und St-Maurice. (Major Gonard war Chef des persönlichen Stabes des Generals und der eigentliche operative Kopf der Schweizer Armee)

Der General und der Generalstabschef mussten entscheiden, bis zu welchem äussersten Grad der Konsequenzen in Bezug auf das Réduit sie unter Umständen gehen mussten. Sie mussten sich aber auch Rechenschaft über die Faktoren der augenblicklichen Lage geben.

Die Anordnungen bauten alsdann auf Überlegungen strategischer und taktischer Natur auf.

  • Schrittweise in eine Verteidigungsstellung im Zentralraum übergehen, ohne Verzug, die eine Taktik der Verteidigung in der Tiefe befolgte.

„GEHEIM
...
V. Ich habe folgenden Entschluss gefasst. Die Verteidigung des Landes wird nach einem neuen Grundsatz organisiert werden, demjenigen der Staffelung in der Tiefe. ...
Die Widerstandsstaffeln werden sein:

  • die Grenztruppen
  • eine vorgeschobene oder Sicherungsstellung
  • eine Alpen- oder Zentralraumstellung (réduit national), die im Osten, Westen und Süden durch die einbezogenen Befestigungen von Sargans, St.Maurice und des Gotthard flankiert wird.
...
Die diesen drei Widerstandsstaffeln zugewiesenen Aufträge sind die folgenden:
  • derjenige der Grenztruppen bleibt aufrecht;
  • die vorgeschobene oder Sicherungsstellung sperrt die Einfallsachsen in das Innere des Landes;
  • die Truppen der Alpen- oder Zentralraumstellung halten, mit grösstmöglichen Vorräten versehen ohne jeden Gedanken an Rückzug.
...
IV. Aber es ist vor allen Dingen wichtig, dass die Bevölkerung auf keinen Fall in der Richtung auf das Réduit zurückströmt, wo sie den Erfolg der Operation in Frage stellen und nicht über genügend Vorräte verfügen würden.“

Schreiben des Generals an den Bundesrat vom 12. Juli 1940

Die Deutsche Propaganda verfehlte ihre Wirkung nicht. Zu dieser Zeit war in der Schweiz noch nichts von den Konzentrationslagern der Deutschen bekannt. Die Berichterstattung von den Blitzkriegen und die Propaganda führten dazu, dass sich viele Leute (inklusive der Soldaten) fragten, ob denn ein Widerstand überhaupt sinnvoll sei. Zumal die deutsche Propaganda sehr freundlich und zuvorkommend gestaltet wurde. General Guisan erkannte die Wichtigkeit der eigenen Information. Er liess im Gegenzug den Wehrwillen der Schweiz über alle möglichen Mittel kundtun. Besonders wichtig war ihm auch, dass seine Offiziere genau wussten, was seine Absicht war. Die erst entstehende Idee des Réduitbezuges machte aber die Information erst recht schwierig. Einerseits musste der General informieren, andererseits musste das Vorhaben unter grösster Geheimhaltung ausgeführt werden. Ein Angriff in dieser Phase hätte die Schweiz empfindlich getroffen. Er hätte die ganze Verteidigung in Frage gestellt.

Der Operationsbefehl Nr. 12, der einige Tage später auf das Schreiben an den Bundesrat erstellt wurde, stellt das erste Dokument dar, das von der Idee des Réduit diktiert wurde. Jetzt musste der General handeln und wenigstens seine Offiziere bis zum Bataillonskommandanten darüber informieren. Im Operationsplan Nr. 12 enthielt im Wesentlichen folgende Aussage: Auf jedes Armeekorps entfällt ein Auftrag, der an der Grenze beginnt und sein Schwergewicht im Réduit hat.

  • Sicherungsstaffel an der Grenze, im Mittelland mit leichten Truppen Verzögerungsaktionen, im Réduit die Sperrung der grossen Einfallspforten.

Eine wichtige Aufgabe war es, den Chefs diese Lösung einzuprägen. Der General hat dazu seine Offiziere am 25. Juli 1940 auf das Rütli kommandiert, zum legendären „Rütlirapport“. Es war wichtig, dass wenigstens die Offiziere wussten, warum sie auf einmal bezogene und ausgebaute Stellungen verlassen mussten, um neue Dispositive in den Alpen zu beziehen. Einzig die Generalsstabsoffiziere blieben auf ihren Posten und wurden nicht auf das Rütli befohlen. Ein wohlkalkuliertes Risiko hat der General auf sich genommen, als er mit allen Offizieren mit nur einem Schiff auf das Rütli übersetzte. Es sollte den Offizieren zeigen, dass sie alle ein gemeinsames Ziel haben: Die Verteidigung gegen jeden Gegner, bis zum letzten Mann. „Solange ein Soldat noch Munition hat, muss er diese einsetzen, hat er keine Munition mehr, so soll er seine Waffe mit aufgesetztem Bajonett im Nahkampf Mann gegen Mann einsetzen.“

Die deutschen Militärs hielten gemäss der bereits erwähnten Studie von Jürg Fink nicht viel vom Reduit-Gedanken. Er bedeute für Guisan „den Verlust der lebenswichtigen Gebiete“ - eine potentielle Einladung zum Angreifen also. Der Aargauer Oberst Hans Senn demgegenüber sah es 1948 in der Publikation 100 Jahre Bundesverfassung ziemlich verklärt: Er sprach von einem „mutigen Entschluss zum Rückzug“ des Generals.

1941

In den Jahren 1941 bis 1944 kam es zu verschiedenen Kommandoordnungen. Eine an das Réduit angepasste Orde de bataille musste die alten Ordnungen ablösen. Im Winter 1941 hatte die Schweiz fünf Armeekorps und eine Gruppe Westalpen. In dieser Zeit waren die taktischen Überlegungen wichtiger als die strategischen. Ab dem Frühling 1941 bis zum Ende des Krieges waren es dann nur noch vier Armeekorps. Die Abschnittsgrenzen der Heereseinheiten wechselten in den Jahren, aber die Aufträge blieben zum grössten Teil die gleichen.

Aufträge während der Réduit-Besetzung

Einheit Kommandant Auftrag Einsatzraum
4. Armeekorps Labhart Sperrt den Zugang zum Gotthard  
Festung Sargans    
7. und 6. Division      
5. Division     Sargans bis rechtes unteres Aare Ufer
3. Leichte Brigade   Verzögerungskraft  
2. Armeekorps Prisi sperrt Zugang vom Brünig, linkes Ufer des Vierwaldstättersees  
4. und 8. Division      
2. Leichte Brigade   Verzögerungskraft  
1. Armeekorps Borel Sperrt das obere Aaretal, schützt den Zugang zum Réduit in den westlichen Voralpen  
3. Armeekorps Lardelli Sperrt den Zutritt zu Gotthard von Südwesten, Süden und Osten  
9. Division     Gotthard
12. Brigade     Graubünden
9. Grenzbrigade     Becken von Bellinzona

Das 1. Armeekorps war am stärksten dotiert. Es verfügte über die 1., 2. und 3. Division, die 10. Gebirgsbrigade, die 1. Leichte Brigade und über die Festung St-Maurice.

Ab dieser Zeit bildete die Luftwaffe die einzige Reserve des Generals. Auch die Armeekorps konnten nicht mehr als ein Regiment als taktische Reserve ausscheiden.

Luftraumverletzungen

Der Fieseler Storch war lange Zeit im Dienst der Fliegertruppen
Robust und kampfstark blieb die grosse C-36 Flotte lange in Dienst

Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe verwickelt. So kam es 1940 während des Frankreichfeldzugs häufig zu Überflügen deutscher Kampfflugzeuge. Die Schweizer schossen 11 deutsche Maschinen ab (und verloren selbst 3), worauf der Chef der Deutschen Luftwaffe Hermann Göring sehr verärgert reagierte. Der Schweizer Regierung wurden Sanktionen und massive Vergeltung angedroht. Darauf liess General Guisan bis zum Oktober 1943 Luftkämpfe grundsätzlich verbieten.

Es wurden auch Bomber der Vereinigten Staaten abgefangen, die sich verirrt hatten oder sich schwer beschädigt in die Schweiz retteten, da sie ein Internierungslager einer Kriegsgefangenschaft in Deutschland oder in Italien vorzogen. Alarmpatrouillen der Schweizer Fliegertruppe zwangen die Bomber zur Landung auf Flugplätzen. Wenn die Bomber nicht kooperierten oder gar das Feuer eröffneten, wurden die Maschinen abgeschossen.

Während des Krieges wurden 6501 Grenzverletzungen gezählt, wobei 198 ausländische Flugzeuge in der Schweiz landeten. Weiter gab es auf dem Gebiet der Schweiz 56 Abstürze von ausländischen Flugzeugen. Die Schweizer Flugwaffe verlor in direkten Luftkämpfen vier Piloten und Besatzungsmitglieder. Am 4. Juni 1940 ging die Messerschmitt Bf 109 von Lt. Rickenbacher unter ungeklärten Umständen verloren. Aufgrund der Untersuchungen ging man bei diesem Absturz von einem Abschuss durch ein deutsches Flugzeug aus. Vier Tage später wurde eine C-35 über Pruntrut von mehreren Messerschmitt Bf 110 abgeschossen, wobei die Besatzung Lt. Meuli und Oblt Grütler ebenfalls ums Leben kam. Einen weiteren Toten forderte am 5. September 1944 ein Aufeinandertreffen mit zwei Mustangs der USAAF, die einen angeschlagenen B-17-Bomber 43-37866 („Blues in the Night“, Pilot: Capt. Alvin W. Jaspers) in die Schweiz begleiteten: Die US-Piloten waren 2/Lt. Nathan Ostrow und 1/Lt. Earl E. Erickson von der 503th FS der 339th FG. Bei dem Luftkampf, bei dem die US-amerikanischen Jagdflugzeuge das Feuer ohne Vorwarnung eröffneten, starb Oblt. Paul Treu, die Bf 109 stürzte im Hürstwald bei Zürich-Affoltern ab. Sein Rottenflieger Lt. Robert Heiniger konnte sein Flugzeug trotz mehrerer Treffer und starker Verwundung in Dübendorf mit Bauchlandung sicher landen.

Wiederholt kam es zu Bombardierungen von Schweizer Städten und Bahnlinien. Amerikanische Luftangriffe gab es besonders in Grenznähe, doch auch Städte wie Basel (speziell Güterbahnhof Wolf) und Zürich (speziell Industriequartier Oerlikon) wurden getroffen. Besonders stark getroffen wurden Schaffhausen (Altstadt, Bahnhof und Industrie bei Neuhausen) am 1. April 1944 (40 Tote) und Stein am Rhein am 22. April 1945 (neun Tote). Inwieweit diese Bombardierungen irrtümlich geschahen oder als Warnung der Schweiz durch die Alliierten zu sehen waren, ist noch immer Gegenstand von Spekulationen.

Kriegswirtschaft

Lebensmittelrationierung vom 9. Oktober 1940 bis 24. Juni 1948

Hauptproblem blieb während des ganzen Kriegs die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern. Die Schweiz verfügt praktisch über keine eigenen Rohstoffe und muss alles importieren. Als Binnenland verfügt die Schweiz über keinen eigenen Zugang zum Meer und man musste Kohle, Kautschuk, Erz, etc. durch die von den Achsenmächten besetzten Gebiete transportieren. Diese Versorgungswege waren äusserst unsicher und im Falle eines Kriegsausbruches unterbrochen. Der Kohleimport war denn auch in den Kriegsjahren rückläufig. Eine teilweise Kompensation lieferte die Erhöhung der Holznutzung. Auf den Weltmeeren kreuzte eine stattliche Flotte von Handelsschiffen schweizerischer Reedereien, um Rohstoffe nach Europa zu bringen und diese z. B. von Genua per Bahn in die Schweiz zu transportieren. Im Gegenzug liess die Regierung deutsche Güterzüge auf der Nord-Süd-Achse durch den Gotthard zwischen Italien und Deutschland verkehren.

Die wenigen verfügbaren ausländischen Rohstoffe wurden von Beginn des Krieges an streng rationiert und flossen vor allem in die Rüstungsindustrie. Diese expandierte im Verlauf des Krieges stark und konnte auch die Schweizer Armee mit immer besserem Material ausrüsten. Besonders moderne Panzer- und Fliegerabwehrkanonen sowie Maschinengewehre wurden produziert.

Die vorwiegend weibliche Bevölkerung stellte man durch die Rationierung auf eine harte Probe. Durch die sogenannte Anbauschlacht, auch Plan Wahlen genannt, fehlte es allerdings nie an Grundlebensmitteln. Dazu wurden alle verfügbaren Grünflächen, Sportplätze, etc. zu Getreide- und Kartoffelfeldern umgenutzt.

Infolge des Benzin- und Gummimangels kam der damals ohnehin noch bescheidene Automobilverkehr praktisch vollständig zum Erliegen.

Weil die Schweiz keine eigenen Kohlevorräte hat, aber auch einem allgemeinen Modernisierungs-Trend folgend, war mit der Elektrifizierung des Bahnnetzes bereits 1918 begonnen worden. 1945 war praktisch das gesamte Netz elektrifiziert, und an den Flüssen sowie in den Bergen waren zahlreiche Wasserkraftwerke zur Stromgewinnung gebaut.

Eine erstaunliche Entwicklung verzeichneten die Bundesfinanzen. Der Historiker Erich Gruner beschrieb für die Einnahmen von 1938 auf 1944 einen Sprung von 570 Mio. Fr. auf fast 1,6 Milliarden Fr. Das ist wohl mit der Kriegs- und Rüstungskonjunktur erklärbar. Schwieriger erklärbar ist der Ausgabensprung von 605 Millionen auf fast 2,6 Milliarden (noch 1960 betrugen die Bundesausgaben genau gleich viel!) und der Bundesschuld-Sprung von 2 Milliarden auf 6,7 Milliarden Fr. (1970 belief sich dieser Betrag auf „nur“ 5,4 Milliarden!). Sicherlich spielte auch hier der Rüstungsbedarf der Armee eine Rolle, und wohl auch der Erwerbsersatz für die Armeeangehörigen. Die Teuerung ist in diesen Zahlen immer als Aufschlag eingerechnet (nominale Werte).

Asyl- und Flüchtlingspolitik

Während des Zweiten Weltkrieges beherbergte die Schweiz – bei einer Gesamtbevölkerung von unter vier Millionen – während kürzerer oder längerer Zeit insgesamt knapp 300'000 Schutzsuchende. Darunter fallen jedoch so unterschiedliche Kategorien wie internierte Militärpersonen (104'000), temporär aufgenommene Grenzflüchtlinge (67'000), Kinder auf Erholungsurlaub (60'000), Zivilflüchtlinge (51'000, von denen 21'300 jüdischer Abstammung waren), Emigranten (10'000) und politische Flüchtlinge (250). (Quelle: Veröffentlichungen der UEK, Band 17) Der sogenannte „Ludwig-Bericht“ von 1957 geht von 10'000 Abgewiesenen aus, die Bergier-Kommission schätzt die Zahl der abgewiesenen Flüchtlinge auf 20'000. Die effektive Zahl wird nie ermittelt werden können, da viele Abweisungen und Rückschiebungen direkt an der Grenze informell stattfanden und nirgends protokolliert wurden.

Für die schweizerische Flüchtlingspolitik waren zwei Jahre von zentraler Bedeutung: 1938 weigerten sich an der Konferenz von Evian alle Staaten, künftig einen Teil der von der Schweiz aufgenommenen Flüchtlinge zu übernehmen. 1938 war die Schweiz an der Kennzeichnung der Pässe deutscher Juden durch den „J“-Stempel beteiligt, und im August 1942 schloss sie die Grenze für Flüchtlinge „nur aus Rasse-Gründen“ (anzumerken ist hier, dass die Nazis im Januar 1942 auf der Wannsee-Konferenz beschlossen hatten, dass „der widerstandsfähigste Teil“" der Juden „behandelt werden muss“, mit anderen Worten das Startsignal für die Vergasungs-Aktionen auslösten). Zu dieser Zeit kamen die Flüchtlinge fast nur noch über die genferisch-jurassische Grenze, wo dem Bundesbeschluss (vom Bundesrat verabschiedet und nach Vollzugsbeginn von einer Parlamentsmehrheit bestätigt) kaum Folge geleistet wurde. Eine Studie des Genfer Staatsarchivs aus dem Jahre 2000 ermittelte, dass in Genf 86% der „illegalen“ Flüchtlinge und 92% der Flüchtlinge jüdischen Glaubens trotzdem aufgenommen wurden. Die Schweiz war 1942 ausser an der Südwestgrenze von den Achsenmächten umschlossen, und die Versorgungslage war angespannt. Der Bundesrat, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und die Spitzen der Armee wussten im Sommer 1942, dass den zurückgewiesenen Flüchtlingen die Deportation nach Osteuropa und damit der Tod drohte. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund, die Hilfswerke und Teile der Bevölkerung protestierten vehement gegen die Grenzschliessung.[3] Wie wenn er von allem nichts gewusst hätte, machte der Historiker Edgar Bonjour 1948 in der Publikation 100 Jahre Bundesverfassung dann die undifferenzierte Aussage, die Schweiz habe Flüchtlingen „im Rahmen allgemeiner völkerrechtlicher Normen“ Asyl gewährt.

Schweizer, welche gegen die damaligen Gesetze Fluchthilfe leisteten, wurden bestraft und erst viel später rehabilitiert: Carl Lutz rettete als Schweizer Vizekonsul in Budapest über 60'000 Menschen – rund die Hälfte aller überlebenden ungarischen Juden – vor den nationalsozialistischen Vernichtungsaktionen durch illegale Ausstellung von Papieren, die ihnen die Ausreise nach Palästina ermöglichten. Nachdem 1995 das Urteil gegen den 23 Jahre vorher verstorbenen Paul Grüninger, der als Polizeihauptmann in St. Gallen 1940 wegen „Amtspflichtverletzung“ verurteilt wurde, aufgehoben wurde, erliess das Schweizer Parlament ein eigenes Rehabilitationsgesetz für Fluchthelfer aus der NS-Zeit. Seither sind mehr als fünfzig verurteilte Passeure aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 rehabilitiert worden. Allerdings erlebten laut den Recherchen der Wochenzeitung WoZ nur zwei von ihnen ihre Rehabilitierung.

Nicht rehabilitiert wurden ehemalige Flüchtlinge, die sich lange nach dem Krieg bei der Schweizer Regierung meldeten: Am 21. Januar 2000 wies das Schweizerische Bundesgericht eine Klage von Joseph Spring aus Melbourne (Australien) ab, der vom Schweizerischen Bundesrat eine Schuldanerkennung und eine symbolische Wiedergutmachung verlangt hatte. Joseph Spring war im November 1943 von Schweizer Grenzwächtern als Gefangener ausgeschafft worden. Spring war damals 16 Jahre alt, er hatte als Jude die Schweizer Grenze illegal überquert. Joseph Spring (der damals noch Sprung hiess) überlebte Auschwitz, seine zwei Cousins, die mit ihm an die Deutschen ausgeliefert wurden, kamen nicht mehr zurück.

Die Schweiz als Devisenumschlagplatz

Deutschland, bzw. die Deutsche Reichsbank, konnte ca. 75 Prozent ihrer ins Ausland gehenden Goldtransaktionen (Deviseneintausch) über das Schweizer Bankensystem abwickeln. Diese gingen meistens an Portugal für wichtige Kriegsressourcen. Ein grosser Teil des Goldes war Raubgold aus den deutschen Kriegszügen oder (gem. Bergier-Kommission) den Holocaust-Opfern abgenommen.

Die Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg, Aufarbeitung

Aussenpolitisch

Die Schweiz war nach dem Sieg der Alliierten aussenpolitisch isoliert. Die Siegermächte betrachteten die Schweiz als „Kriegsgewinnler“, die mit den Nazis kooperiert hätten. Mit dem Abkommen von Washington willigte die Schweiz 1946 ein, den USA 250 Mio. SFr. zu zahlen, dafür wurden Schweizer Konten entsperrt und die „Schwarze Liste“, auf der Schweizer Unternehmen standen, die mit den Nazis kooperiert hatten, gelöscht.

Bundesrat

Bundesrat Pilet-Golaz (FDP), der sich zu wiederholten Malen sehr anpasserisch gegenüber Nazi-Deutschland verhielt, musste auf politischen Druck hin zurücktreten. Es gab aber zwei weitere Bundesräte, deren Deutsch- resp. Faschismusfreundlichkeit offen bekannt war: Eduard von Steiger (BGB, die heutige SVP), Hauptverantwortlicher für die Grenzschliessung gegenüber den Juden, sowie Philipp Etter (katholisch-konservativ, die heutige CVP), der sich nach der Machtergreifung Hitlers und kurz vor seiner Wahl in den Bundesrat scharf z.B. gegen die direkte Demokratie geäussert hatte. Beide konnten ihre Bundesrats-Karriere nach dem Krieg fast ohne Anfechtungen fortsetzen. Und noch 1960 konnte der Obwaldner Konservative Ludwig von Moos Bundesrat werden, obgleich er sich in der Nazizeit als Journalist wiederholt z.B. antisemitisch geäussert hatte.

Wirtschaft

Die Wirtschaft profitierte nach dem Krieg stark davon, dass die Schweiz als eines der wenigen westeuropäischen Länder vom Krieg kaum materielle Zerstörungen erleiden musste. Die Bankenbranche erhielt den Ruf, stabil, seriös, diskret und sicher zu sein. Dies führte, insbesondere wegen des Bankgeheimnisses auch dazu, dass viele Gelder in der Schweiz angelegt wurden.

Aufarbeitung

Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde seit Kriegsende mehrfach aufgearbeitet.

1962 erhielt der Historiker Edgar Bonjour vom Bundesrat den Auftrag zur historischen Betrachtung der Neutralitätspolitik welcher zum neunbändigen Bonjourbericht führte.

In den 1990er Jahren wurde die Flüchtlings- und Wirtschaftspolitik mit dem Verfassen des Bergier-Berichts aufgearbeitet. Der Bericht wurde nach dem Lausanner Wirtschaftshistoriker Jean-François Bergier benannt, der die „Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg“ leitete. Die Kommission wird daher auch als „Bergier-Kommission“ bezeichnet. Sie wurde von der Schweizer Bundesversammlung am 12. Dezember 1996 eingesetzt, um die Wirtschafts- und Flüchtlingspolitik der Schweiz sowie das Verhalten der Schweizer Industrie-Unternehmen und Banken vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg genauer zu untersuchen. Anlass waren Vorwürfe insbesondere des Jüdischen Weltkongresses, aber auch des US-Aussenministeriums an die Adresse der Schweiz. Die Vorwürfe zielten gegen die Handhabung der namenlosen Konten, die Flüchtlingspolitik und die wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland. Die Ergebnisse der UEK sind in mehreren Publikationen veröffentlicht worden (siehe Literatur → Bergier-Bericht). Der Bericht war Bestandteil des Verfahren um jüdische Vermögen bei Schweizer Banken.

Die Ergebnisse der UEK sind bis heute politisch umstritten. Insbesondere rechtsbürgerliche Kreise werfen dem Bericht Einseitigkeit vor (siehe Literatur → „Kritische Stimmen“). Eine wissenschaftliche Debatte steht jedoch noch aus (siehe Maissen: „Verweigerte Erinnerung“).

Einzelnachweise

  1. Jürg Fink: Die Schweiz aus der Sicht des Dritten Reiches 1933–1945, Einschätzung und Beurteilung der Schweiz durch die oberste deutsche Führung seit der Machtergreifung Hitlers, Schulthess Polygr. Verlag, Zürich 1985. ISBN 3-7255-2430-0
  2. Hans Senn in der Broschüre "Militärische Denkmäler in den Kantonen Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Inventar der Kampf- und Führungsbauten" Seite 12, als PDF auf www.armasuisse.ch verfügbar.
  3. Veröffentlichungen der UEK, Band 17, Kapitel 3.2

Literatur

  • Urs Altermatt: Katholizismus und Antisemitismus: Mentalitäten, Kontinuitäten, Ambivalenzen. Huber Verlag, Frauenfeld 1999, ISBN 3-7193-1160-0
  • Barbara Bonhage u. a.: Hinschauen und Nachfragen – Die Schweiz und die Zeit des Nationalsozialismus im Licht aktueller Fragen. Lehrmittelverlag des Kantons Zürich. 2006, ISBN 3-03713-058-X -- Lehrmittel zum Thema „Schweiz im Zweiten Weltkrieg“
  • Walther Hofer, Herbert R. Reginbogin: Hitler, der Westen und die Schweiz: 1936-1945. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2002, ISBN 3-85823-882-1
  • Stefan Keller: Grüningers Fall. Geschichten von Flucht und Hilfe. Rotpunktverlag, Zürich 2001, ISBN 3-85869-157-7
  • Stefan Keller: Die Rückkehr. Joseph Springs Geschichte. Rotpunktverlag, Zürich 2003, ISBN 3-85869-262-X
  • Björn Erik Lupp: Von der Klassensolidarität zur humanitären Hilfe. Die Flüchtlingspolitik der politischen Linken 1930–1950. Chronos Verlag, Zürich 2006, ISBN 3-0340-0744-2
  • Thomas Maissen: Verweigerte Erinnerung: nachrichtenlose Vermögen und die Schweizer Weltkriegsdebatte 1989–2004 . Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2005, ISBN 3-03823-046-4
  • Barbara Signer: Die Frau in der Schweizer Armee: die Anfänge, Gründung und Aufbau des militärischen Frauenhilfsdienstes während des Zweiten Weltkriegs. Thesis Verlag, Zürich 2000, ISBN 3-908544-32-7
  • Klaus Urner: „Die Schweiz muss noch geschluckt werden!“ Hitlers Aktionspläne gegen die Schweiz. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 1991, ISBN 3-85823-327-7

„Bergier-Bericht“

  • Switzerland, National socialism and the Second World War: final report / Independent Commission of Experts Switzerland – Second World War. Pendo, Zurich 2002, ISBN 3-85842-603-2 (Uebersetzungen: Rosamund Bandi) Download
  • Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg: Schlussbericht / Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg. Pendo, Zürich 2002, ISBN 3-85842-601-6 Download
  • Luzi Stamm: Der Inhalt des Bergier-Berichts auf zwanzig Seiten Interessengemeinschaft Schweiz – Zweiter Weltkrieg Geschäftsstelle, Aarau 2003
  • zusätzlich noch etwa 40 Veröffentlichungen der „Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg“ über das Verhältnis Schweiz-Nazideutschland (insbesondere über Geld, Gold, Interaktionen, Transit, Transport, Rechtliche Aspekte, Minderheiten (Juden, Sinti, Jenische) und Flüchtlinge)
  • Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg: die neuere historische Literatur im Ueberblick. Bundesamt für Kultur Schweiz, Bern 1997. Als PDF abrufbar

Flugzeuge, Luftraum

  • Georg Hoch: Die Messerschmitt Me 109 in der Schweizer Flugwaffe. G. Hoch, Payerne 1999, ISBN 3-905404-10-9
  • Josef Inauen (Red.): Schweizer Schlachtfelder III: Schwaderloh, Luftgefechte 1940. Eidgenössische Militärbibliothek und Historischer Dienst, Bern 2004, ISBN 3-906969-11-8

Armee

  • Hans-Rudolf Maurer (Hrsg.): Geheime Kommandoposten der Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. Merker im Effingerhof, Lenzburg (Schweiz) 2001, ISBN 3-85648-120-6
  • Willi Gautschi: General Henri Guisan: die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 4. Auflage. Verlag NZZ, Zürich 2001, ISBN 3-85823-516-4
  • General Henri Guisan: Bericht an die Bundesversammlung über den Aktivdienst 1939–1945. Eidgenössische Militärbibliothek. Rösch, Bern ca. 1946

Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg

  • Kurt R. Spillmann, Andreas Wenger: Schweizer Sicherheitspolitik seit 1945. Zwischen Autonomie und Kooperation. Verlag NZZ, Zürich 2001, ISBN 3-85823-909-7
  • Matthias Kunz, Pietro Morandi: Die Schweiz und der Zweite Weltkrieg: zur Resonanz und Dynamik eines Geschichtsbildes anhand einer Analyse politischer Leitmedien zwischen 1970 und 1996. Studie im Rahmen des NFP „Aussenpolitik“; Synthesebericht. Univ. Bern, Institut für Politikwissenschaft, Bern 2000, ISBN 3-907148-30-4

Kritische Stimmen

  • Erpresste Schweiz: zur Auseinandersetzung um die Haltung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und um die Berichte der Bergier-Kommission: Eindrücke und Wertungen von Zeitzeugen. Eine Gemeinschaftsarbeit des Arbeitskreis Gelebte Geschichte (Schweiz). Gut, Stäfa 2002, ISBN 3-85717-142-1
  • Ariste René Heim-Lauchenauer: Die Dämonisierung der Schweizer nach dem Zweiten Weltkrieg. Selbstverlag, Basel 1998
  • Heinz Zeller: Der Prügelknabe Schweiz. Buch-Verlag Zeller, Basel 1998, ISBN 3-9521215-1-7

Siehe auch

Weblinks


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