Bergung (Technische Hilfe)

Bergung (Technische Hilfe)

Die Bergung bezeichnet in Deutschland laut Wörterbuch der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Definiert wird der Begriff dabei im Wörterbuch der SKK.[1]

Definition der Feuerwehr und des Rettungsdienstes

Unabhängig davon existiert im Sprachgebrauch der Feuerwehr und des Rettungsdienstes eine andere Definition. Hier wird explizit zwischen der „Rettung“ von Lebewesen und „Bergung“ von Gegenständen bzw. Toten unterschieden. Dies beruht auf der Feuerwehrdienstvorschrift 2[2] in der von der Bergung von Sachen (Teil I Rahmenrichtlinien) und der Rettung als Tätigkeit zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen und In-Sicherheit-Bringen von Personen (2.2.1 Truppmannausbildung Teil I) die Rede ist. Eine Begriffsdefinition findet jedoch nicht statt.

Als ständiges Mitglied des SKK ist jedoch auch bei der Feuerwehr die obige Definition verwendbar.

Quellen

  1. Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz
  2. Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2003
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