- Berliner Magistrat
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Als Senat von Berlin wird die Landesregierung des Bundeslandes Berlin mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze und den Senatoren bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
1808 bis 1945
Seit 1808 wurde Berlin von einem sogenannten Magistrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze regiert.
Ende des Zweiten Weltkriegs bis zur Spaltung der Regierung
Diese Bezeichnung wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst in Gesamtberlin weitergeführt, nachdem am 20. Oktober 1946 noch eine Gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung gewählt worden war.
In Zeiten der Spaltung
Mit der politischen Spaltung der Stadt im Oktober 1948 endete die gemeinsame Stadtregierung, in West-Berlin wurde eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt, in Ost-Berlin eine selbige von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzt.
Nach Inkrafttreten der West-Berliner Landesverfassung im Oktober 1950 wurde das in Abgeordnetenhaus von Berlin umbenannte Stadtparlament neu gewählt, welches auf Grund der Stellung West-Berlins nach westdeutschem Verständnis als Bundesland der Bundesrepublik die Stellung eines Landtages einnahm. An die Stelle des Begriffs Magistrat trat nach Vorbild der Hanse-Stadtstaaten der Senat, an die Stelle des Oberbürgermeisters der Regierende Bürgermeister. Beide Neubezeichnungen sollten den Bundeslandcharakter Berlins unterstreichen und die Stadt somit von einer „einfachen Kommune“ abheben.
In Ost-Berlin hieß die Verwaltung noch bis 1977 Magistrat von Groß-Berlin, die Volksvertretung Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin und der Oberbürgermeister führte den Titel eines Oberbürgermeisters von Groß-Berlin. Die DDR wollte damit die Legitimität der Ost-Berliner Verwaltung für ganz Berlin unterstreichen. Im Zuge des geänderten Selbstverständnisses der DDR und der Betonung ihrer Hauptstadt wurden die Bezeichnungen in Stadtverordnetenversammlung von Berlin, Hauptstadt der DDR, Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR und Oberbürgermeister von Berlin, Hauptstadt der DDR geändert.
Seit der Wiedervereinigung
Von der Wiedervereinigung der Stadt Berlin am 3. Oktober 1990 bis zur Bildung eines Gesamtberliner Senats nach den Wahlen vom 2. Dezember 1990 regierten der West-Berliner Senat unter Walter Momper (SPD) und der Ost-Berliner Magistrat unter Tino Schwierzina (SPD) als „Doppelregierung“, der im Volksmund auch als „Magi-Senat“ bezeichnet wurde (Magi abgeleitet von Magistrat).
Mit dem Amtsantritt Eberhard Diepgens (CDU) war der Senat erstmals für die gesamte Stadt zuständig.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Die ursprüngliche Maximalzahl an Senatoren betrug 16, von denen einer zusätzlich zum Bürgermeister und damit zum Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters gewählt wurde. Diese Maximalanzahl wurde nunmehr auf acht reduziert, wobei jetzt jedoch zwei Senatoren zu Bürgermeistern gewählt werden.
Bis zum In-Kraft-Treten der Verfassungsänderung vom 6. Juli 2006 hatte der Regierende Bürgermeister im Gegensatz zum Bundeskanzler und den anderen Ministerpräsidenten keine Richtlinienkompetenz. Vielmehr musste er dem Abgeordnetenhaus seine politischen Vorstellungen vorlegen und sie von diesem bestätigen lassen. Auch hatte der Regierende Bürgermeister bis dato nicht die Kompetenz, die Zuständigkeiten der Senatsmitglieder zu beschließen und die Senatoren zu ernennen.
Sowohl die Ressortzuständigkeiten als auch die personellen Besetzungen der Ressorts wurden vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters beschlossen. Die Regierungsbildung war somit erst mit der Wahl des letzten vorgeschlagenen Senatsmitglieds abgeschlossen und der Regierende Bürgermeister erst im Amt, wenn das Abgeordnetenhaus alle seine Mitglieder bestätigt hatte. Im Umkehrschluss konnte der Regierende Bürgermeister auch keinen Senator entlassen, ein Senator konnte sein Amt nur durch Rücktritt oder Abwahl durch das Parlament verlieren. Entsprechend waren auch Misstrauensvoten gegen einzelne Senatoren oder Teile des Senats zulässig, so zuletzt geschehen bei der Abwahl Eberhard Diepgens.
Jedoch wurden diese Besonderheiten mit der oben genannten Verfassungsänderung durch das Abgeordnetenhaus abgeschafft, so dass der Regierende Bürgermeister ähnliche Befugnisse wie die anderen Ministerpräsidenten hat. Er besitzt jetzt die Richtlinienkompetenz und ernennt die Bürgermeister sowie die übrigen Senatoren.
Der Senat tagt in der Regel wöchentlich im Senatssitzungssaal des Berliner Rathauses.
Derzeitiger Regierender Bürgermeister ist der SPD-Politiker Klaus Wowereit, der einer Koalition aus SPD und Linken vorsteht. Entsprechend gehören derzeit neben Wowereit fünf Senatoren der SPD und drei der Linkspartei an. Nach der Wahl des Abgeordnetenhauses am 17. September 2006 hatte Wowereit die Möglichkeit, die Koalition mit der Linkspartei fortzusetzen oder eine Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen einzugehen. Die Koalitionsverhandlungen mit der Linkspartei wurden Anfang November erfolgreich abgeschlossen, der dritte Senat Wowereit am 23. November 2006 ernannt.
Senatsverwaltungen
Der Senat von Berlin ist in acht Senatsverwaltungen untergliedert, die den jeweiligen Senatoren unterstehen und in etwa analog zu den Ministerien anderer Landesregierungen zu sehen sind. Diese Senatsverwaltungen sind derzeit im einzelnen:
- Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Senatsverwaltung für Finanzen
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Senatsverwaltung für Justiz
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
Im mündlichen Sprachgebrauch wird meist nur von -verwaltung gesprochen, etwa Finanzverwaltung, Gesundheitsverwaltung oder Innenverwaltung. Gemeint sind damit die jeweiligen Senatsverwaltungen.
- Für die aktuelle Besetzung siehe Senat Wowereit III.
Senatssprecher
Der Sprecher des Senats von Berlin ist in Nachfolge von Michael Donnermeyer ab Dezember 2007 Richard Meng, vormalig stellvertretender Chefredakteur der Frankfurter Rundschau und politisch-biografischer Autor.
Siehe auch
- Liste der Senatoren von Berlin
- Abgeordnetenhaus von Berlin
- Regierender Bürgermeister von Berlin
- Verfassung von Berlin
- Wahlen in Berlin
Weblinks
- Senatssitzungssaal im Berliner Rathaus
- Offizielle Auflistung des Senats
- Offizielle Auflistung der bisherigen Senate/Magistrate seit 1945
Senat von BerlinRegierender Bürgermeister: Klaus Wowereit
Bürgermeister: Ingeborg Junge-Reyer, Harald Wolf
Senatoren: Ingeborg Junge-Reyer (Stadtentwicklung) | Harald Wolf (Wirtschaft, Technologie und Frauen) | Jürgen Zöllner (Bildung, Wissenschaft und Forschung) | Ulrich Nußbaum (Finanzen) | Katrin Lompscher (Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz) | Ehrhart Körting (Inneres und Sport) | Heidi Knake-Werner (Integration, Arbeit und Soziales) | Gisela von der Aue (Justiz)
Senate von BerlinWerner | Ostrowski, Reuter, Schroeder | Reuter I | Reuter II | Schreiber | Suhr | Brandt I | Brandt II | Brandt III | Albertz I | Albertz II | Schütz I | Schütz II | Schütz III | Stobbe I | Stobbe II | Vogel | Weizsäcker | Diepgen I | Diepgen II | Momper | Diepgen III | Diepgen IV | Diepgen V | Wowereit I | Wowereit II | Wowereit III
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