- Berlinpass
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Der Berlinpass ist ein Sozialpass, der dazu beitragen soll bedürftigen Berlinern die Teilhabe am sozialen- und kulturellen Leben der Stadt zu erleichtern. Seit Anfang 2009 ist er in Form eines aufklappbaren Papiers in Scheckkartenformat bei den Berliner Bürgerämtern erhältlich. Weiterhin dient er dazu, bisherige Einzelleistungen zu bündeln. Die Gültigkeitsdauer des Berlinpasses hängt ab von der Bewilligungsdauer der Sozialleistungen, also sechs oder zwölf Monate. [1]
Inhaltsverzeichnis
Empfangsberechtigte
Insgesamt wird von etwa 700.000 Empfangsberechtigten ausgegangen. Hierzu zählen die etwa 580.000 Erwerbslosen mit ihren Familienangehörigen, die in Berlin von Leistungen nach dem SGB II leben. Hinzu kommen rund 100.000 Menschen die von Sozialhilfe leben. Weitere Empfangsberechtigte sind die etwa 28.000 Rentnerinnen und Rentner die eine Grundsicherungsrente erhalten und etwa 12.000 Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Der Berlinpass steht alle Personen zu, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (z. B. Familienangehörige)
Leistungen
Bei Vorlage des Berlinpasses kann der Inhaber Ermäßigungen für Opern, Theater und Konzerthäuser sowie für Museen, Bäder, Zoo und Tierpark erhalten. Weiterhin gilt er zum Erwerb des ermäßigten Monatstickets von BVG und S-Bahn ("Berlin-Ticket S"), das die Hälfte des normalen Preises kostet. Das Leistungsangebot soll schrittweise erweitert werden.
Neben 1. FC Union (Fußball), Alba (Basketball) bieten bisher auch die Füchse (Handball) Ermäßigungen auf den Berlinpass.
Ausgabe
Der Berlinpass wird von den Bürgerämtern der Berliner Bezirksämter ausgestellt. Zur Ausstellung eines Berlinpasses ist der Bescheid eines JobCenters bzw. eines Sozialamtes über die Bewilligung von Leistungen nach Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erforderlich. Weiterhin muss ein Passfoto und ein Identitätsnachweis vorgelegt werden (Personalausweis oder Reisepass) Asylbewerberinnen oder –bewerber können stattdessen ihre Aufenthaltsgestattung vorlegen. Nach 12 Monaten kann der Pass bei Vorlage einer Bescheinigung, welche die Berechtigung dokumentiert, zweimal verlängert werden. Danach muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Quellen
- ↑ Wer, wie und wo? Informationen des Berliner Senats auf: Berlin.de
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