- Berufsverbrecher
-
Berufsverbrecher ist ein Rechtsbegriff, den Kriminalisten während der Weimarer Republik in den 1920er Jahren für Wiederholungstäter einführten. Dem Begriff lag die Theorie zugrunde, dass Wiederholungstäter das Verbrechen als Beruf ausübten.
Geschichte
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde diese Theorie übernommen und auf gesetzliche Grundlagen gestellt. Die Polizisten der Kriminalpolizei schrieben nach Einsicht der über Wiederholungstäter angelegten Akten jedem Berufsverbrecher (BVer) eine für diesen in der Tatausübung typische Technik zu, die er angeblich immer wieder anwandte.
Gegen Berufsverbrecher wurde in den meisten Fällen vom Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) „vorbeugende Haft“ verhängt, die ab 1937 die Einlieferung in ein Konzentrationslager (KZ) bedeutete.
BVer war ursprünglich die Abkürzung für „Befristete Vorbeugungshäftlinge“, später für Berufsverbrecher.
Literatur
- Robert Heindl: Der Berufsverbrecher. Ein Beitrag zur Strafrechtsreform, Berlin 1926.
Kategorien:- Kriminalität
- Recht (Weimarer Republik)
- Recht (Deutsches Reich 1933–1945)
- Strafrechtsgeschichte (Deutschland)
Wikimedia Foundation.