- Besitzstandswahrung
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Die Besitzstandswahrung (auch als Schlechterstellungsverbot bezeichnet) ist ein Begriff des Arbeits- und Verwaltungsrechts. Sie gibt Personen Rechtssicherheit bei geänderten Rechtsvorschriften. Diese dürfen in der Regel nicht dazu führen, dass eine Person durch eine Neuregelung schlechter gestellt wird. Indirekt wird die Besitzstandswahrung in Gesetzestexten manchmal mit Formulierungen wie „Paragraph ... des ...-Gesetzes bleibt davon unberührt“ festgelegt. Eine Besitzstandswahrung kann befristet geregelt sein.
Beispiele
Ein Beispiel für die Besitzstandswahrung ist die Umstellung von den alten deutschen Führerscheinklassen 1-5 (verwendet bis 31. Dezember 1998) auf die neuen EU-Führerscheinklassen A-D und zugehörige nationale Klassen. Wurde die Fahrerlaubnis nach der alten Klasse 3 (PKW bis 7,5 Tonnen) vor dem 1. April 1980 ausgestellt, beinhaltete dieser automatisch auch die später eingeführte Klasse 1a (Deutschland) bzw. A1 (EU). Personen, die ihre Fahrerlaubnis bereits vor diesem Zeitpunkt erhalten haben, sind auch mit dem EU-Führerschein berechtigt, entsprechende Fahrzeuge zu führen, obwohl für diese nach gültigem Recht eine separate Prüfung notwendig wäre.
Siehe auch
Rechtsvorschriften
In folgenden Rechtsvorschriften wird die Besitzstandswahrung ausdrücklich erwähnt:
- § 76 Hochschulrahmengesetz (Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung)
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