Besoldungsgruppe B

Besoldungsgruppe B

Die Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Eine Besonderheit der Besoldungsordnung B ist es, dass die Besoldungsgruppe B 1 von der Höhe der Bezüge den Bezügen der letzten Dienstalterstufe der Besoldungsgruppe A 15 entspricht. Besoldungsgruppe B 2 liegt aber über den Bezügen von A 16.

Die Besoldungsgruppen (mit Beispielen) unter B sind wie folgt aufgeteilt:

Inhaltsverzeichnis

Bundesbesoldungsordnung

Besoldungsgruppe B 1

Besoldungsgruppe B 2

  • Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident
    • als Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, sofern er für seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreter des Finanzpräsidenten ist
    • als Leiter der Gruppe Forstinspektion bei einer Oberfinanzdirektion
    • beim Bundesinstitut für Berufsbildung als Leiter des Bereichs Zentrale Aufgaben/Verwaltung

Besoldungsgruppe B 3

Besoldungsgruppe B 4

Besoldungsgruppe B 5

Besoldungsgruppe B 6

Besoldungsgruppe B 7

Besoldungsgruppe B 8

Besoldungsgruppe B 9

Besoldungsgruppe B 10

Besoldungsgruppe B 11

Landesbesoldungsordnungen

Baden-Württemberg

Die Ämter für Kanzler, Rektoren und Präsidenten von Hochschulen sind auslaufend; Neueinstellungen werden nach den Vorschriften der Besoldungsordnung W vorgenommen.

Besoldungsgruppe B 2

  • Abteilungsdirektor bei der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg
  • Direktor bei der Datenzentrale Baden-Württemberg
    • als weiteres Mitglied des Vorstands
  • Direktor der Landeszentrale für politische Bildung
  • Erster Landesbeamter bei einem Landratsamt eines Landkreises mit bis zu 300 000 Einwohnern
  • Erster Direktor der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Vorstandsvorsitzender
  • Leitender Direktor beim Verband Region Stuttgart für den Bereich Wirtschaft/Infrastruktur
  • Leitender Technischer Direktor beim Verband Region Stuttgart für den Bereich Planung
  • Leitender Verwaltungsdirektor bei der Gemeindeprüfungsanstalt
    • als Leiter eines Dezernats
  • Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
    • als der ständige Vertreter des Direktors
  • Museumsdirektor und Professor
    • als Leiter des Linden-Museums Stuttgart
    • als Leiter des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe
  • Polizeipräsident
    • als Leiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe
    • als Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim
  • Professor als Direktor
    • einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
    • eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen)
    • eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien)
  • Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
    • als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes
  • Stadtdirektor
    • bei einer Stadt mit mehr als 100000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit auf der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten Funktionsebene
    • bei einer Stadt mit mehr als 250000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit
  • Verbandsdirektor eines Regionalverbands
    • mit nicht mehr als 700000 Einwohnern

Besoldungsgruppe B 3

  • Direktor der Bereitschaftspolizei
  • Direktor des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg
  • Erster Landesbeamter bei einem Landratsamt eines Landkreises mit mehr als 300 000 Einwohnern
  • Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Stuttgart
    • als der erste Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers
  • Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Inspekteur der Polizei
    • in der Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium - des Innenministeriums
  • Landeskriminaldirektor
    • in der Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium - des Innenministeriums
  • Leitender Direktor beim Verband Region Rhein-Neckar
    • als der Leitende Planer und ständige Vertreter des Verbandsdirektors
  • Leitender Parlamentsrat
  • Museumsdirektor und Professor
    • als Leiter der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe
    • als Leiter der Staatsgalerie Stuttgart
    • als Leiter des Badischen Landesmuseums Karlsruhe
    • als Leiter des Landesmuseums für Technik und Arbeit in Mannheim
    • als Leiter des Staatlichen Museums für Naturkunde Stuttgart
    • als Leiter des Württembergischen Landesmuseums Stuttgart
  • Polizeipräsident
    • als Leiter des Polizeipräsidiums Stuttgart
  • Präsident des Landesarchivs
  • Präsident des Landesamts für Besoldung und Versorgung
  • Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz
  • Präsident des Landeskriminalamts
  • Professor als Direktor am Landesinstitut für Schulentwicklung
  • Professor als Direktor einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
  • Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
    • als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes
  • Stadtdirektor bei einer Stadt mit mehr als 250000 Einwohnern
    • als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit auf der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten Funktionsebene
  • Verbandsdirektor des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
  • Verbandsdirektor eines Regionalverbands
    • mit nicht mehr als 700 000 Einwohnern 3)
    • mit mehr als 700 000 bis zu 1,5 Millionen Einwohnern
  • Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

Besoldungsgruppe B 4

  • Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg
  • Direktor des Zweckverbands Bodenseewasserversorgung
    • als der kaufmännische Geschäftsführer
    • als der technische Geschäftsführer
  • Direktor des Zweckverbands Landeswasserversorgung
    • als der kaufmännische Geschäftsführer
    • als der technische Geschäftsführer
  • Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Landesbeauftragter für den Datenschutz
  • Leitender Direktor der Datenzentrale Baden-Württemberg
    • als Vorsitzender des Vorstands
  • Präsident des Landesjustizprüfungsamts
  • Präsident des Landesvermessungsamts
  • Präsident des Statistischen Landesamts
  • Rechnungshofdirektor
  • Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
    • als Leiter eines Referats
  • Verbandsdirektor eines Regionalverbands
    • mit mehr als 700000 bis zu 1,5 Millionen Einwohnern

Besoldungsgruppe B 5

  • Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Präsident der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
  • Regionaldirektor beim Verband Region Stuttgart
  • Verbandsdirektor des Verbands Region Rhein-Neckar
  • Verbandsdirektor eines Regionalverbands
    • mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern.

Besoldungsgruppe B 6

  • Direktor beim Rechnungshof - als dienstältestes Mitglied des Rechnungshofs
  • Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Stuttgart
  • Landesforstpräsident - als Leiter der Abteilung 5 – Landesforstverwaltung – des Ministeriums Ländlicher Raum
  • Landespolizeipräsident - als Leiter der Abteilung 3 – Landespolizeipräsidium – des Innenministeriums
  • Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
  • Präsident einer Universität - mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000
  • Rektor einer Universität - mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000
  • Vizepräsident des Rechnungshofs

Besoldungsgruppe B 7

  • Präsident der Landesanstalt für Kommunikation als Vorsitzender des Vorstands
  • Präsident einer Universität - mit einer Meßzahl von mehr als 10 000
  • Rektor einer Universität - mit einer Meßzahl von mehr als 10 000

Besoldungsgruppe B 9

  • Ministerialdirektor
  • Präsident des Rechnungshofs

Berlin

Quelle: Anlage II Landesbesoldungsgesetz Berlin (LBesG.B)

Besoldungsgruppe B 2

  • Direktor beim Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (als Leiter des Geschäftsbereichs Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen)
  • Direktor beim Polizeipräsidenten (als Leiter einer Direktion)
  • Direktor der Verkehrslenkung Berlin
  • Direktor des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
  • Direktor des Landesarchivs
  • Direktor des Landesverwaltungsamts
  • Direktor des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin
  • Kanzler der Universität der Künste Berlin
  • Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamts Berlin
  • Leitender Oberschulrat (als Leiter des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien oder als Leiter eines bedeutenden Referats bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied)
  • Präsident des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen
  • Vizepräsident des Instituts für Bautechnik

Besoldungsgruppe B 3

  • Direktor des Deutschen Technikmuseums Berlin und Professor
  • Direktor des Landeskriminalamts
  • Direktor des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
  • Direktor des Statistischen Landesamts
  • Generaldirektor der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
  • Generaldirektor des Stadtmuseums Berlin und Professor
  • Geschäftsführer der Handwerkskammer
  • Leitender Branddirektor (als Vertreter des Landesbranddirektors)
  • Leitender Oberschulrat (als der ständige Vertreter eines Abteilungsleiters bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied oder als Leiter einer Abteilung beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister)
  • Präsident des Landesamts für Gesundheit und Soziales
  • Direktor des Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool)
  • Erster Direktor beim Polizeipräsidenten (als Leiter des Stabes des Polizeipräsidenten)

Besoldungsgruppe B 4

  • Bezirksstadtrat
  • Direktor bei dem Rechnungshof (als Prüfungsgebietsleiter)
  • Kanzler der Freien Universität Berlin
  • Kanzler der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Kanzler der Technischen Universität Berlin
  • Leitender Oberschulrat (als Leiter einer Abteilung bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied)
  • Leitender Senatsrat (als Leiter einer Abteilung bei dem für Justiz zuständigen Senatsmitglied und Präsident des Justizprüfungsamtes)

Besoldungsgruppe B 5

  • Bezirksstadtrat (als Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters)
  • Direktor bei dem Abgeordnetenhaus
  • Generaldirektor des Deutschen Historischen Museums und Professor
  • Landesbranddirektor
  • Landesschulrat
  • Polizeivizepräsident
  • Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik
  • Senatsbaudirektor
  • Vizepräsident des Rechnungshofs

Besoldungsgruppe B 6

  • Bezirksbürgermeister
  • Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer

Besoldungsgruppe B 7

  • Polizeipräsident
  • Staatssekretär (erhält als Chef der Senatskanzlei eine Stellenzulage nach Anlage II des LBesG.B)

Besoldungsgruppe B 8

  • Präsident des Rechnungshofs
  • Präsidenten der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin

Niedersachsen

Besoldungsgruppe B 3


Siehe auch

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Besoldungsgruppe A — Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) beinhaltet die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 der Beamten in Deutschland. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bundesbesoldungsordnung A ist Anlage I zu diesem Gesetz.… …   Deutsch Wikipedia

  • Besoldungsgruppe R — Die Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das… …   Deutsch Wikipedia

  • Besoldungsgruppe C — Die Besoldungsordnung C war bis 2005 die Besoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an Hochschulen. Die Ämter gehörten zur Laufbahn des höheren Dienstes. Sie umfasste die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4. Die Besoldungsordnung C wurde durch die… …   Deutsch Wikipedia

  • Besoldungsgruppe W — Die Besoldungsordnung W gilt für Hochschullehrer (Professoren) und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Sie wurde vom Professorenbesoldungsreformgesetz[1] als Ersatz für die Besoldungsordnung C eingeführt. Der Buchstabe W steht für… …   Deutsch Wikipedia

  • Besoldungsgruppe — Die Besoldungsgruppe (BesGr) ist in Deutschland die Einstufung der Besoldungshöhe eines Beamten gemäß seinem ausgeübten Amt, das sich auch aus Verantwortung und Handlungskompetenz der ausgeübten Funktion ergibt. Sie regelt neben dem Dienstalter… …   Deutsch Wikipedia

  • Besoldungsgruppe — Be|sọl|dungs|grup|pe, die: Tarifgruppe im Rahmen der Besoldungsordnung. * * * Be|sọl|dungs|grup|pe, die: Tarifgruppe im Rahmen der Besoldungsordnung …   Universal-Lexikon

  • Besoldungsgruppe — Be|sọl|dungs|grup|pe …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gehaltsstufe — Besoldungsgruppe, Besoldungsstufe, Einstufung, Gehaltsklasse, Tarif[gruppe]. * * * GehaltsstufeTarif,Besoldungsgruppe,Besoldungsstufe,Gehaltsklasse …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Bes.-Gr. — Besoldungsgruppe EN wage group [category] …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • BesGr. — Besoldungsgruppe EN wage group [category] …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”