- Besoldungsgruppe B
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Die Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Eine Besonderheit der Besoldungsordnung B ist es, dass die Besoldungsgruppe B 1 von der Höhe der Bezüge den Bezügen der letzten Dienstalterstufe der Besoldungsgruppe A 15 entspricht. Besoldungsgruppe B 2 liegt aber über den Bezügen von A 16.
Die Besoldungsgruppen (mit Beispielen) unter B sind wie folgt aufgeteilt:
Inhaltsverzeichnis
Bundesbesoldungsordnung
Besoldungsgruppe B 1
Besoldungsgruppe B 2
- Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident
- als Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, sofern er für seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreter des Finanzpräsidenten ist
- als Leiter der Gruppe Forstinspektion bei einer Oberfinanzdirektion
- beim Bundesinstitut für Berufsbildung als Leiter des Bereichs Zentrale Aufgaben/Verwaltung
Besoldungsgruppe B 3
- Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung
- Botschafter
- Bundesbankdirektor
- Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten
- Direktor bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
- Ministerialrat in einem Bundesministerium (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16)
- Oberst (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16)
- Kapitän zur See (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16)
Besoldungsgruppe B 4
- Direktor bei einer Landesversicherungsanstalt
- Direktor einer wehrtechnischen Dienststelle
- Leitender Direktor des Marinearsenals
- Leitender Ministerialrat (soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3)
- Präsident des Bundessortenamtes
- Präsident des Bundessprachenamtes
- Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes
- Senatsdirektor
Besoldungsgruppe B 5
- Bundesbankdirektor (auch in B 3)
- Direktor bei einer Landesversicherungsanstalt
- Ministerialdirigent
- Oberfinanzpräsident
- Präsident des Bundesamtes für den Zivildienst
- Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Besoldungsgruppe B 6
- Botschafter
- Bundesbankdirektor
- Bundesbeauftragter für den Zivildienst
- Vizepräsident beim Bundespolizeipräsidiums
- Direktor beim Bundesrechnungshof
- Direktor beim Bundesverfassungsgericht
- Präsident des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung
- Generalkonsul
- Ministerialdirigent in einem Bundesministerium als Leiter einer Unterabteilung
- Brigadegeneral
- Flottillenadmiral
- Generalarzt
- Admiralarzt
- Generalapotheker
- Admiralapotheker
Besoldungsgruppe B 7
- Ministerialdirigent
- Präsident des Bundesamtes für Finanzen
- Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz
- Präsident des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr
- Präsident des Bundesamtes für Wehrverwaltung
- Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Regierungspräsident
- Generalmajor (z.B. Stabsabteilungsleiter)
- Konteradmiral
- Generalstabsarzt
- Admiralstabsarzt
Besoldungsgruppe B 8
- Direktor bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Direktoriumsmitglied)
- Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Direktoriumsmitglied)
- Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Präsident des Bundeskartellamtes
- Präsident des Bundesversicherungsamtes
- Präsident des Bundesverwaltungsamtes
- Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes
- Präsident des Statistischen Bundesamtes
- Präsident des Umweltbundesamtes
- Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- Regierungspräsident (mehr als zwei Millionen Einwohner)
Besoldungsgruppe B 9
- Botschafter
- Bundesbankdirektor
- Ministerialdirektor (als Abteilungsleiter in Bundesministerien)
- Präsident des Bundeskriminalamtes
- Präsident des Bundesnachrichtendienstes
- Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
- Präsident des Bundespolizeipräsidiums
- Vizepräsident des Bundesrechnungshofes
- Generalleutnant
- Vizeadmiral
- Generaloberstabsarzt
- Admiraloberstabsarzt
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Besoldungsgruppe B 10
- Direktor beim Deutschen Bundestag
- Direktor des Bundesrates
- Ministerialdirektor
- als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
- als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung
- Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- General/Admiral (Amtszulage als Generalinspekteur)
Besoldungsgruppe B 11
- Präsident des Bundesrechnungshofes
- Staatssekretär
Landesbesoldungsordnungen
Baden-Württemberg
Die Ämter für Kanzler, Rektoren und Präsidenten von Hochschulen sind auslaufend; Neueinstellungen werden nach den Vorschriften der Besoldungsordnung W vorgenommen.
Besoldungsgruppe B 2
- Abteilungsdirektor bei der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg
- Direktor bei der Datenzentrale Baden-Württemberg
- als weiteres Mitglied des Vorstands
- Direktor der Landeszentrale für politische Bildung
- Erster Landesbeamter bei einem Landratsamt eines Landkreises mit bis zu 300 000 Einwohnern
- Erster Direktor der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Vorstandsvorsitzender
- Leitender Direktor beim Verband Region Stuttgart für den Bereich Wirtschaft/Infrastruktur
- Leitender Technischer Direktor beim Verband Region Stuttgart für den Bereich Planung
- Leitender Verwaltungsdirektor bei der Gemeindeprüfungsanstalt
- als Leiter eines Dezernats
- Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
- als der ständige Vertreter des Direktors
- Museumsdirektor und Professor
- als Leiter des Linden-Museums Stuttgart
- als Leiter des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe
- Polizeipräsident
- als Leiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe
- als Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim
- Professor als Direktor
- einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
- eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen)
- eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien)
- Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
- als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes
- Stadtdirektor
- bei einer Stadt mit mehr als 100000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit auf der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten Funktionsebene
- bei einer Stadt mit mehr als 250000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit
- Verbandsdirektor eines Regionalverbands
- mit nicht mehr als 700000 Einwohnern
Besoldungsgruppe B 3
- Direktor der Bereitschaftspolizei
- Direktor des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg
- Erster Landesbeamter bei einem Landratsamt eines Landkreises mit mehr als 300 000 Einwohnern
- Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Stuttgart
- als der erste Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers
- Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Inspekteur der Polizei
- in der Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium - des Innenministeriums
- Landeskriminaldirektor
- in der Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium - des Innenministeriums
- Leitender Direktor beim Verband Region Rhein-Neckar
- als der Leitende Planer und ständige Vertreter des Verbandsdirektors
- Leitender Parlamentsrat
- Museumsdirektor und Professor
- als Leiter der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe
- als Leiter der Staatsgalerie Stuttgart
- als Leiter des Badischen Landesmuseums Karlsruhe
- als Leiter des Landesmuseums für Technik und Arbeit in Mannheim
- als Leiter des Staatlichen Museums für Naturkunde Stuttgart
- als Leiter des Württembergischen Landesmuseums Stuttgart
- Polizeipräsident
- als Leiter des Polizeipräsidiums Stuttgart
- Präsident des Landesarchivs
- Präsident des Landesamts für Besoldung und Versorgung
- Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz
- Präsident des Landeskriminalamts
- Professor als Direktor am Landesinstitut für Schulentwicklung
- Professor als Direktor einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
- Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
- als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes
- Stadtdirektor bei einer Stadt mit mehr als 250000 Einwohnern
- als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit auf der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten Funktionsebene
- Verbandsdirektor des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Verbandsdirektor eines Regionalverbands
- mit nicht mehr als 700 000 Einwohnern 3)
- mit mehr als 700 000 bis zu 1,5 Millionen Einwohnern
- Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Besoldungsgruppe B 4
- Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg
- Direktor des Zweckverbands Bodenseewasserversorgung
- als der kaufmännische Geschäftsführer
- als der technische Geschäftsführer
- Direktor des Zweckverbands Landeswasserversorgung
- als der kaufmännische Geschäftsführer
- als der technische Geschäftsführer
- Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Landesbeauftragter für den Datenschutz
- Leitender Direktor der Datenzentrale Baden-Württemberg
- als Vorsitzender des Vorstands
- Präsident des Landesjustizprüfungsamts
- Präsident des Landesvermessungsamts
- Präsident des Statistischen Landesamts
- Rechnungshofdirektor
- Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
- als Leiter eines Referats
- Verbandsdirektor eines Regionalverbands
- mit mehr als 700000 bis zu 1,5 Millionen Einwohnern
Besoldungsgruppe B 5
- Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Präsident der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
- Regionaldirektor beim Verband Region Stuttgart
- Verbandsdirektor des Verbands Region Rhein-Neckar
- Verbandsdirektor eines Regionalverbands
- mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern.
Besoldungsgruppe B 6
- Direktor beim Rechnungshof - als dienstältestes Mitglied des Rechnungshofs
- Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Stuttgart
- Landesforstpräsident - als Leiter der Abteilung 5 – Landesforstverwaltung – des Ministeriums Ländlicher Raum
- Landespolizeipräsident - als Leiter der Abteilung 3 – Landespolizeipräsidium – des Innenministeriums
- Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
- Präsident einer Universität - mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000
- Rektor einer Universität - mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000
- Vizepräsident des Rechnungshofs
Besoldungsgruppe B 7
- Präsident der Landesanstalt für Kommunikation als Vorsitzender des Vorstands
- Präsident einer Universität - mit einer Meßzahl von mehr als 10 000
- Rektor einer Universität - mit einer Meßzahl von mehr als 10 000
Besoldungsgruppe B 9
- Ministerialdirektor
- Präsident des Rechnungshofs
Berlin
Quelle: Anlage II Landesbesoldungsgesetz Berlin (LBesG.B)
Besoldungsgruppe B 2
- Direktor beim Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (als Leiter des Geschäftsbereichs Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen)
- Direktor beim Polizeipräsidenten (als Leiter einer Direktion)
- Direktor der Verkehrslenkung Berlin
- Direktor des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
- Direktor des Landesarchivs
- Direktor des Landesverwaltungsamts
- Direktor des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin
- Kanzler der Universität der Künste Berlin
- Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamts Berlin
- Leitender Oberschulrat (als Leiter des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien oder als Leiter eines bedeutenden Referats bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied)
- Präsident des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen
- Vizepräsident des Instituts für Bautechnik
Besoldungsgruppe B 3
- Direktor des Deutschen Technikmuseums Berlin und Professor
- Direktor des Landeskriminalamts
- Direktor des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- Direktor des Statistischen Landesamts
- Generaldirektor der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
- Generaldirektor des Stadtmuseums Berlin und Professor
- Geschäftsführer der Handwerkskammer
- Leitender Branddirektor (als Vertreter des Landesbranddirektors)
- Leitender Oberschulrat (als der ständige Vertreter eines Abteilungsleiters bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied oder als Leiter einer Abteilung beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister)
- Präsident des Landesamts für Gesundheit und Soziales
- Direktor des Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool)
- Erster Direktor beim Polizeipräsidenten (als Leiter des Stabes des Polizeipräsidenten)
Besoldungsgruppe B 4
- Bezirksstadtrat
- Direktor bei dem Rechnungshof (als Prüfungsgebietsleiter)
- Kanzler der Freien Universität Berlin
- Kanzler der Humboldt-Universität zu Berlin
- Kanzler der Technischen Universität Berlin
- Leitender Oberschulrat (als Leiter einer Abteilung bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied)
- Leitender Senatsrat (als Leiter einer Abteilung bei dem für Justiz zuständigen Senatsmitglied und Präsident des Justizprüfungsamtes)
Besoldungsgruppe B 5
- Bezirksstadtrat (als Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters)
- Direktor bei dem Abgeordnetenhaus
- Generaldirektor des Deutschen Historischen Museums und Professor
- Landesbranddirektor
- Landesschulrat
- Polizeivizepräsident
- Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik
- Senatsbaudirektor
- Vizepräsident des Rechnungshofs
Besoldungsgruppe B 6
- Bezirksbürgermeister
- Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer
Besoldungsgruppe B 7
- Polizeipräsident
- Staatssekretär (erhält als Chef der Senatskanzlei eine Stellenzulage nach Anlage II des LBesG.B)
Besoldungsgruppe B 8
- Präsident des Rechnungshofs
- Präsidenten der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin
Niedersachsen
Besoldungsgruppe B 3
Siehe auch
Weblinks
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