Besonderes Schuldrecht

Besonderes Schuldrecht
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Das Besondere Schuldrecht ist der Inbegriff aller Rechtsnormen, die sich mit der Begründung, dem Inhalt und der Beendigung einzelner Schuldverhältnisse befassen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch umfasst das Besondere Schuldrecht die § 433 bis § 853 BGB.

Das Besondere Schuldrecht teilt sich in das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse und in das außervertragliche Schuldrecht, zu dem insbesondere das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht gehören.

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