- Bestimmungsamt
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Der Begriff Bestimmungsamt stammt aus dem Patentrecht, speziell aus dem Zusammenarbeitsvertrag (ZV bzw. PCT - Patent Cooperation Treaty) und bezeichnet ein nationales oder regionales Patentamt, für das ein Anmelder die Behandlung einer internationalen Patentanmeldung nach dem Kapitel 1 des Zusammenarbeitsvertrages beantragt hat.
Das Bestimmungsamt führt die internationale Recherche (Art. 12 ff. ZV) nach dem einschlägigen Stand der Technik durch. Die Patentanmeldung wird dann zusammen mit dem Recherchenbericht von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) veröffentlicht.
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