- Beteiligungskapital
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Beteiligungskapital nennt man Investitionen, mit denen Beteiligungsgesellschaften Anteile an Unternehmen erwerben und sich damit an deren Wert und Erfolg beteiligen. Anders als Fremdkapital, sprich Darlehen, muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Eine Beteiligungsgesellschaft verdient dann Geld, wenn die Anteile, die erworben wurden, zu einem höheren Preis weiterveräußert werden können.
Neben sehr vielen privaten, profitorientierten Beteiligungsgesellschaften handeln auch einige in einem öffentlichen Auftrag, wie zum Beispiel die Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer oder die sogenannten mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.
In dieser stark durch Amerika und England geprägten Branche werden zwei Schlagworte verwendet, die unterschiedliche Produkte, Märkte und Kundengruppen unterscheiden. Man spricht von Venture Capital und Private Equity.
Private Equity
Sogenannte Private-Equity-Gesellschaften erwerben meist Mehrheitsanteile oder qualifizierte Minderheiten an Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Qualifizierte Minderheiten beinhalten umfassende Mitsprache- und Veto-Rechte.
Private-Equity-Gesellschaften erwerben Unternehmen(-santeile) mit Eigenkapital und Fremdkapital (Bankdarlehen). Durch die zukünftige Rückführung der Darlehen aus den Unternehmensgewinnen erhofft man sich letztendlich den Erwerb des Unternehmens nur durch den Eigenkapitalanteil. Man spricht daher auch von Leverage-Effekt (=Hebel) des Eigenkapitals durch einen Anteil Fremdkapital.
Der Anteil von Eigenkapital zu Fremdkapital hängt von den zur Bedienung von Zins und Tilgung zukünftigen freien Mitteln des Unternehmens ab. Als grobe Richtung kann 40% Eigenkapital zu 60% Fremdkapital dienen. Im Jahre 2005 spricht man überzogen von Heuschrecken, die bis zu über 90% Fremdkapital zum Erwerb der Anteile einsetzen. Um diese Last zu bedienen, muss ein Unternehmen sehr stark einsparen, meist an Personal und an Forschung und Entwicklung. Die Folgen daraus können für die Zukunft des Unternehmens dramatisch sein. Jedoch tritt ein regulierender Effekt ein, da eine Private Equity Gesellschaft nur Geld verdient, wenn das Unternehmen zu einem höheren Preis veräußert werden kann als zu dem es erworben wurde. Wäre also ein Unternehmen völlig ausgehöhlt, dürfte es schwer sein, dies zu verkaufen.
Venture Capital
Venture-Capital-Gesellschaften sind eine besondere Form der Beteiligungsgesellschaft, die sich grundsätzlich an Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase befinden und häufig noch keine Gewinne oder Cash-Flows erwirtschaften.
Es handelt sich dabei um ein Risikokapital. Eine Venture-Capital-Gesellschaft beteiligt sich an einem wachstumsorientierten Unternehmen mit hohen Ertragschancen. Das Risiko, das die Venture-Capital-Gesellschaft dabei eingeht, ist hoch.
Die Höhe der Beteiligung beträgt häufig unter 50 Prozent, daher handelt es sich um eine Minderheitsbeteiligung aber mit entsprechenden Kontroll- und Mitspracherechten.
Der Venture-Capital-Geber erwartet sich neben einer Gewinnbeteiligung vor allem auch eine Wertsteigerung seines Geschäftsanteils, den er nach fünf bis sieben Jahren verkaufen möchte. Nach dem Versiegen der Börse als Verkaufsweg im Jahre 2000 ist der häufigste Weg auf absehbare Zeit noch immer der Verkauf an einen industriellen Partner, der sogenannte Trade-Sale.
Venture Capital muss nicht zurückgezahlt werden, geht aber im Erfolgsfall über den Verkauf der Anteile mit Gewinn an die Investoren zurück.
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