- Eigenkapital
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Das Eigenkapital (engl. Equity) ist der Teil eines Vermögens, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt. Der Begriff ist in der Betriebswirtschaft, im Kapitalmarkt und im Bereich der Immobilienfinanzierung von Bedeutung. Der relative Anteil an der gesamten Bilanzsumme wird als Eigenkapitalquote bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Eigenkapital – Gesellschaftsrecht
Das Eigenkapital eines Unternehmens ist von dessen Fremdkapital zu unterscheiden (vgl. § 266 Abs. 3 des deutschen HGB). Eigenkapital sind dem Unternehmen zufließende Mittel, die als Leistungen der Gesellschafter zu betrachten sind (also auch der Gewinn, und zwar unabhängig davon, ob er ausgeschüttet wird oder nicht). Das Eigenkapital ist letztlich der Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen, das den Gläubigern der Gesellschaft haftet. Liegt kein Eigenkapital vor, handelt es sich um Fremdkapital, wobei auch ein Unternehmensgesellschafter als Fremdkapitalgläubiger auftreten kann.
Die Unterschiede zwischen Eigenkapital und Fremdkapital erkennt man am besten in einem gedachten Insolvenzverfahren: Rückständiges Eigenkapital, das ein Gesellschafter aufbringen sollte, kann vom Insolvenzverwalter immer noch als Leistung in die Masse verlangt werden (vgl. § 171 Abs. 2 des deutschen HGB). Anders verhält es sich, wenn es sich um den Kredit eines Gesellschafters an die Gesellschaft oder um das Fremdkapital eines Nichtgesellschafters handelt. Hier kann der Kreditgeber das Darlehen außerordentlich kündigen (§ 490 Abs. 1 des deutschen BGB). Ist der Kredit bereits gewährt, nimmt der Rückforderungsanspruch als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil. Eigenkapitalersetzende Darlehen wurden bis zum 31. Oktober 2008 im Insolvenzverfahren wie Eigenkapital behandelt. Mit dem MoMiG ist die Frage, ob das Darlehen eigenkapitalersetzend ist oder nicht, jedoch obsolet geworden (vgl. § 135 Abs. 1 InsO).
Zusammensetzung nach HGB
Nach § 266 Abs. 3 A HGB gliedert sich das Eigenkapital in
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklagen
- gesetzliche Rücklagen
- Rücklagen für eigene Anteile
- satzungsmäßige Rücklagen
- andere Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Betriebswirtschaftslehre
Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen ist das Eigenkapital ein Teil der Passivseite der Bilanz. Kredit- und Beteiligungsfinanzierung bilden zusammen die Finanzierung#AußfinanzierungAußenfinanzierung. Davon ist die Innenfinanzierung zu unterscheiden, die insbesondere durch Einzahlungen aus dem Umsatzprozess erfolgen kann. Die Innenfinanzierung kann jedoch auch einen negativen Saldo aufweisen, soweit man den Umsatzprozess zuordenbare Auszahlungen wie Steuer-, Werkstoff-, Zins- und Lohnzahlungen berücksichtigt.
Rücklagen, Rückstellungen und Wertberichtigungen (Ab- und Zuschreibungen) sind nicht unmittelbar liquiditätswirksam, da sie zunächst lediglich Umbuchungen darstellen. Rückstellungen zeigen jedoch an, dass mit einem Liquiditätsabfluss zu rechnen ist. Ebenso zeigen Wertberichtigungen potentielle niedrigere Einzahlungen (Abschreibung von Vermögen) oder höhere Einzahlungen (Zuschreibungen von Vermögen). Die Zuführung von Eigenkapital bedeutet für einen Betrieb neben der Zuführung von Zahlungsmitteln oder Vermögen auch noch eine Erhöhung der Tragfähigkeit für Risiken. Je höher das Eigenkapital eines Betriebs ist, desto mehr Verluste kann er hinnehmen, ohne in Insolvenz zu gehen.
Kapitalmarkt
Anders als ein Fremdkapitalgeber erhält ein Eigenkapitalgeber in der Regel keine festen Zahlungsrückflüsse (Zinsen) und es besteht kein Tilgungstermin. Ein Sonderfall sind die eigenkapitalähnlichen Genussscheine, auf die beides zutrifft.
Im Fall einer Liquidation werden Fremdkapitalgeber vorrangig bedient, danach die Eigenkapitalgeber. Bestehen nach Tilgung aller Schulden keine liquidierbaren Aktiva mehr, so gehen die Eigenkapitalgeber leer aus. Aus diesen Gründen tragen die Eigenkapitalgeber ein wesentlich größeres Risiko als die Fremdkapitalgeber. Ein Aktionär einer AG oder ein Gesellschafter einer GmbH haftet mit seinem Kapitalanteil, der Eigentümer einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) zusätzlich mit seinem privaten Vermögen. Er wird deshalb seine Renditeerwartung mit einer Risikoprämie versehen, die ihn für diese Risikoübernahme entschädigt. Die durchschnittlichen Renditen am Kapitalmarkt, bestehend aus der Dividendenrendite und der Kursveränderungsrate des Wertpapiers, sind deshalb in aller Regel höher als der durchschnittliche Zins auf risikolose Anleihen. Ohne Risikoprämie wird der Aktionär in der Regel nicht bereit sein, das unternehmerische Risiko zu tragen, welches eine Investition von Eigenkapital darstellt.
Immobilienfinanzierung
Im Bereich der Immobilienfinanzierung werden als Eigenkapital jene Mittel bezeichnet, die dem Eigentümer selbst zur Verfügung stehen, Bargeld, Sparguthaben, Festgeld, Wertpapiere, Bausparguthaben und vorhandener Grundbesitz. Im weiteren Sinne werden zu den Eigenmitteln auch Verwandtendarlehen, Arbeitgeberdarlehen und öffentliche Zuschüsse gerechnet. Etwa bei Bauträgerprojekten ist es üblich, dass spezialisierte Investmentgesellschaften den eigens zur Realisierung eines Vorhabens gegründeten Personengesellschaften als Kommanditist beitreten und in Form von Bürgschaften Eigenkapital bereitstellen, so dass eine weitere Finanzierung mit Fremdkapital erst ermöglicht wird.
Siehe auch
- Kapitalkosten
- Equity Value
- Mezzanine-Kapital
- Venture Capital
- Private Equity
- Risikokapital
- Beteiligungskapital
Literatur
- Adolf G. Coenenberg, Axel Haller, Gerhard Mattner, Wolfgang Schultze: Einführung in das Rechnungswesen. Grundzüge der Buchführung und Bilanzierung. 3. überarbeitete Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-7910-2808-8.
- Michael Griga, Raymund Krauleidis: Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. 2. aktualisierte Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2010, ISBN 978-3-527-70598-6 (... für Dummies).
- Gerhard Scherrer: Rechnungslegung nach neuem HGB. Eine anwendungsorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen. 3. Auflage. Vahlen, München 2010, ISBN 978-3-8006-3787-4.
- Jürgen Weber, Barbara E. Weißenberger: Einführung in das Rechnungswesen. Bilanzierung und Kostenrechnung. 8. überarbeitete und aktualisierte Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-7910-2923-8.
- Harald Wedell, Achim A. Dilling: Grundlagen des Rechnungswesens. Buchführung und Jahresabschluss. Kosten- und Leistungsrechnung. 13. überarbeitete Auflage. NWB-Verlag, Herne 2010, ISBN 978-3-482-54783-6 (NWB Studium Betriebswirtschaft = NWB Studium).
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