Betriebsnotwendiges Vermögen

Betriebsnotwendiges Vermögen

Betriebsnotwendiges Vermögen bzw. betriebsnotwendiges Kapital (Begriffe sind nicht deckungsgleich!) ist ein Begriff der Kosten- und Leistungsrechnung und bezeichnet das zur Erreichung des Betriebszweckes erforderliche Vermögen/Kapital. Bei beiden Begriffen handelt es sich um anerkannte betriebswirtschaftliche Rechnungsgrößen, die auch Eingang in Gesetze gefunden haben.

Berechnung

Die Berechnung erfolgt aus der Aktivseite der Bilanz, da von den passivischen Positionen der Bilanz nicht auf die Betriebsnotwendigkeit geschlossen werden kann. Eventuelle aktivierte, aber nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte sind herauszurechnen.

betriebsnotwendiges Anlagevermögen

Nicht abnutzbares Anlagevermögen

+ abnutzbares Anlagevermögen (Wertermittlung basierend auf der Kapitalbindung, bspw. über Periodendurchschnittswerte)

+ nicht bilanziertes, betriebsnotwendiges Anlagevermögen (bspw. selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter)

- bilanziertes, nicht betriebsnotwendiges Vermögen

+ betriebsnotwendiges Umlaufvermögen

betriebsnotwendiges Vermögen

- Abzugskapital

betriebsnotwendiges Kapital

Wird vom betriebsnotwendigen Vermögen auch noch das Abzugskapital (dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung stehendes Kapital wie z.B. Lieferantenkredite oder erhaltene Anzahlungen) subtrahiert, erhält man das betriebsnotwendige Kapital. Das betriebsnotwendige Kapital kann nicht dem Kapitalmarkt zugeführt werden, es dient daher als Berechnungsgrundlage der kalkulatorischen Zinsen einer Gesamtunternehmung oder einer einzelnen Investition.

Problematik

Die Subtraktion des Abzugskapitals sollte jedoch im Regelfall unterbleiben, da die Zinsfreiheit von Abzugskapital meist nur optisch nicht jedoch faktisch gegeben ist.[1]

Daher gilt zumeist:

betriebsnotwendiges Vermögen = betriebsnotwendiges Kapital

Einzelnachweise

  1. Däumler/Grabe, Kostenrechnungs- und Controllinglexikon, 1997, S.36+16

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