- Betriebszweck
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Der Betriebszweck ist das hauptsächliche Arbeitsziel eines Wirtschaftsbetriebes. Nach § 111 BetrVG ist, ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Änderung des Betriebszweckes mit dem Betriebsrat zu beraten.
„Mit dem Betriebszweck im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG ist der arbeitstechnische Zweck eines Betriebs gemeint“, beschied das Bundesarbeitsgericht am 17. Dezember 1985, Az. 1 ABR 78/83.
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