- Abzugskapital
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Unter Abzugskapital versteht man das einem Unternehmen zinslos zur Verfügung stehende Fremdkapital. Dieser Begriff findet Verwendung in der Kostenrechnung und dient unter anderem zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen.
Zum Abzugskapital zählen:
- Kundenanzahlungen
- Rückstellungen
- sonstige Verbindlichkeiten (Passivposition in der Bilanz)
- zinslose Gesellschafterdarlehen
- Lieferantenverbindlichkeiten
Ausgangspunkt bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen ist die Aktivseite der Bilanz, die das Gesamtvermögen eines Unternehmens widerspiegelt. Aus diesem Gesamtvermögen werden zunächst die nicht betriebsnotwendigen Teile ausgesondert; nicht betriebsnotwendig sind beispielsweise spekulativ gehaltene Aktien oder Gebäude, die fremdvermietet sind und nicht dem Betriebszweck dienen. Nach Abzug der nicht betriebsnotwendigen Vermögensteile vom Gesamtvermögen verbleibt das so genannte betriebsnotwendige Vermögen.
Das betriebsnotwendige Vermögen ist durch Eigen- und/oder Fremdkapital finanziert. Stehen einem Unternehmen Fremdkapitalteile zinslos zur Verfügung, so sind diese vom betriebsnotwendigen Vermögen zu subtrahieren. Als Ergebnis erhält man das betriebsnotwendige Kapital.
Schema zur Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals:
nicht abnutzbares Anlagevermögen (zu vollen Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungskosten) + abnutzbares Anlagevermögen (zu halben Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungskosten) ----------------------------------------------------------------------------------------- = betriebsnotwendiges Anlagevermögen + betriebsnotwendiges Umlaufvermögen (Durchschnittswerte) ----------------------------------------------------------------------------------------- = betriebsnotwendiges Vermögen - Abzugskapital ----------------------------------------------------------------------------------------- = betriebsnotwendiges Kapital
Auf das so ermittelte betriebsnotwendige Kapital wird der kalkulatorische Zinssatz angewandt. Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes wird oft in der Weise bestimmt, dass man vom Zinssatz festverzinslicher Wertpapiere ausgeht und diesen um einen betrieblichen Risikozuschlag erhöht. Wenn das Zinsniveau festverzinslicher Wertpapiere z.B. bei 5 Prozent liegt und der interne Risikozuschlag 3 Prozent beträgt, ergibt sich ein kalkulatorischer Zinssatz von 8 Prozent.
In manchen Fällen wird bei der Berechnung kalkulatorischer Zinsen auch der Kalkulationszinsfuß der Investitionsrechnung verwendet. Eine theoretisch exakte Bestimmung der Höhe des Kalkulationszinsfußes ist nicht möglich, man ist auf Schätzungen angewiesen.
Literatur
- Wolfgang Kilger: Einführung in die Kostenrechnung. 3. Auflage. Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler, Wiesbaden 1987, ISBN 3-409-21069-5.
- Andreas Schmidt: Kostenrechnung, Grundlagen der Vollkosten-, Deckungsbeitrags- und Plankostenrechnung sowie des Kostenmanagements. 3. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart Berlin Köln 2001, ISBN 3-17-017003-1.
- Edgar Wenz: Kosten- und Leistungsrechnung mit einer Einführung in die Kostentheorie. Neue Wirtschaftsbriefe, Herne/Berlin 1992, ISBN 3-482-45231-8.
Weblinks
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