Betriebsverfassungsgesetz 1952

Betriebsverfassungsgesetz 1952

Das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG 1952) ist Teil des kollektiven Arbeitsrechtes und wurde im Rahmen des 2. Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zum 1. Juli 2004 vom Drittelbeteiligungsgesetz abgelöst.

Dieses Gesetz regelte die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit bis zu 2000 Beschäftigten. Es ist somit die schwächste Form der Mitbestimmung.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG) — Gesetz vom 11.10.1952 (BGBl I 681) m.spät.Änd.; in Kraft gemäß § 129 BetrVG nur noch: §§ 76–77a, 81, 85 und 87. 1. Geltungsbereich: Trifft im Unterschied zum Betriebsverfassungsgesetz (früher auch Betriebsverfassungsgesetz 1972 genannt) nur noch… …   Lexikon der Economics

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — ⇡ Betriebsverfassungsgesetz 1972, ⇡ Betriebsverfassungsgesetz 1952 (restliche geltende Bestimmungen). Weitere Informationen unter www.bma.bund.de …   Lexikon der Economics

  • Betriebsverfassungsgesetz 1972 (BetrVG) — Gesetz vom 15.1.1972 (BGBl I 13), i.d.F. vom 25.9.2001 (BGBl I 2518) m.spät.Änd., Rechtsgrundlage der ⇡ Betriebsverfassung. Vgl. auch ⇡ Betriebsverfassungsgesetz 1952 …   Lexikon der Economics

  • Betriebsverfassungsgesetz — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverfassungsgesetz — Be|triebs|ver|fas|sungs|ge|setz 〈n. 11〉 Gesetz zur Regelung der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern, Regelung aller sozialen, personellen u. wirtschaftl. Belange innerhalb eines Betriebes * * * Be|triebs|ver|fas|sungs|ge|setz, das: Gesetz, das …   Universal-Lexikon

  • BetrVG 1952 — Das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG 1952) ist Teil des kollektiven Arbeitsrechtes und wurde im Rahmen des 2. Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zum 1. Juli 2004 vom Drittelbeteiligungsgesetz… …   Deutsch Wikipedia

  • Personalrat — Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes),… …   Deutsch Wikipedia

  • Personalvertretungsrecht — Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes),… …   Deutsch Wikipedia

  • Personalvertretung — Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes),… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverfassung — I. Begriff:Arbeitsrechtliche Grundordnung, die die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und nehmern im Betrieb regelt. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und nehmern im Betrieb wird ausgeübt durch den Arbeitgeber einerseits, den ⇡… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”