- Bewaffneter Konflikt
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Ein bewaffneter Konflikt ist eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) bzw. dem Militär, paramilitärischen Organisationen oder Aufständischen innerhalb eines Staats (nicht-internationaler bewaffneter Konflikt) [1].
Ein solcher Konflikt liegt juristisch bereits dann vor, wenn es noch nicht zu Kampfhandlungen gekommen ist, aber Militär oder paramilitärische Gruppen, die über zumindest regional begrenzte Macht verfügen (z. B. Kriegsherren mit ihren Milizen) drohen, ihre Macht zur Anwendung bringen, z. B. im Fall der militärischen Besetzung eines Landes. Im Fall der Gegenwehr spricht man von Kampfhandlungen in einem Krieg bzw. bürgerkriegsähnlichen Zuständen oder Bürgerkrieg. Die genaue Abgrenzung zwischen den Begriffen Bewaffneter Konflikt und Krieg ist nicht einheitlich und umstritten.
Ein Bewaffneter Konflikt kann internationalen (International armed conflict) oder nichtinternationalen (non-international armed conflict) Charakter haben. Diese Einordnung ist relevant, da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist. [2] [3]
Zwischen 1989 und 2000 sind laut Zeit (1/2002) 111 bewaffnete Konflikte an 74 Orten gezählt worden. Im Jahr 2000 wurden 40 Konflikte in 35 Staaten gezählt und im Jahr 2001 wurden 37 Konflikte in 30 Staaten gezählt. 2002 gab es auch mehrere Friedensschlüsse, so in Angola, Sierra Leone und in den Nubabergen im Sudan.
Einzelnachweise
- ↑ Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Zur völkerrechtlichen Kategorisierung von Konflikten, 28. Juni 2010
- ↑ Gerhard Werle: Völkerstrafrecht, Mohr Siebeck, 2007, Seite 403
- ↑ Wolfgang Vitzthum (Hrsg.): Völkerrecht, WDEG Recht, 2007, Seite 720
Siehe auch
- Krieg
- Konflikt, zu sozialwissenschaftlichen Aspekten
- Liste der andauernden Kriege und Konflikte
Weblinks
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